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Soziale Arbeit - Einzelfallhilfe - Integration

Begleitung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Schule, Hort und Kita

Sie suchen eine Begleitung für Ihr Kind?

Unsere Einzelfallhelfenden betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger, körperlicher oder (drohender) seelischer Behinderung. Während die Einrichtung ihren pädagogischen Kernaufgaben und ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachkommt, ist die Begleitung unserer Einzelfallhelfenden für individuelle Hilfen zur Ermöglichung oder Erleichterung der Teil-habe zuständig, Einzelfallhelfende unterstützen die Kinder und Jugendlichen auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse sowie ihres Hilfe- und/oder Förderplans.

Antragstellung und Genehmigung

Um Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für drohende seelische Behinderungen (nach §353 SGB VIII). Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird der Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (nach § 112 SGB IX i.V.m, § 75 SGB IX). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.
Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir die passenden Einzelfallhelfenden für Ihr Kind aus. Dabei achten wir sowohl auf die passende fachliche Qualifikation als auch darauf, dass es zwischenmenschlich stimmt. Wir erklären Ihnen gerade die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf.

Hilfe zur Teilhabe an Bildung

Unterstützung:

  • Begleitung in die Einrichtung
  • Hilfestellung bei Raumwechsel, Toilettenbenutzung, An- und Auskleiden
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte, im Schulunterricht und während der schulischen Ganztagsbetreuung
  • je nach Bewilligung auch bei Klassenfahrten und Schulveranstaltungen


Inklusion und Teilhabe am Alltag– das ist unser Ziel

Mit unserer Begleitung in der Schule bzw. in einer Betreuungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter fördern wir die Selbstständigkeit der jungen Menschen, die Dinge selbst zu tun, und unterstützen sie dort, wo dies nötig ist. Das Wichtigste ist die Zusammenarbeit Wir arbeiten eng mit Eltern, Schule und den zuständigen Ämtern zusammen. Wir sind überzeugt, dass Inklusion am besten gelingt, wenn alle Beteiligten gut vernetzt sind und sich vertrauensvoll austauschen.

Das Projekt “Ambulante Bildungsassistenz für Kinder und Jugendliche in Finsterwalde” wird:

Seit dem 1. Juni 2023 bauen wir eine ambulante Bildungsassistenz für Kinder und Jugendliche in Finsterwalde auf. Das Projekt wird von der Aktion Mensch gefördert und zielt auf von Behinderung oder Beeinträchtigungen betroffene Kinder und Jugendliche und deren besonderen Integrationsbedarf. In der Startphase des Projekts liegt der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Kindergarten- und Grundschulkinder. Beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppen soll mit Hilfe der Bildungsassistenz ein inklusiver Besuch von Kindertagesstätten bzw. Schulen ermöglicht werden.

Förderzeitraum: 01.06.2023 bis 31.05.2028