Quereinstieg als Erzieher/-in in Niedersachsen
Sie interessieren sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und möchten als Quereinsteiger eine Karriere starten? Mit der Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in sowie der Ausbildung zum/zur Erzieher/-in ist das in Niedersachsen möglich.
Quereinstieg in die Ausbildung zur/zum sozialpädagogischen Assistent/-in:
Als sozialpädagogische/-r Assistent/-in sind Sie für die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen zum Beispiel in Krippen, Kindergärten oder Horten qualifiziert. Dort sind Sie in der Regel als Assistenz- oder sogenannte Zweitkräfte beschäftigt. Mit dem Berufsabschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht. Die Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in ist in Niedersachsen auch der erste Schritt, um Erzieher/-in zu werden.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Teilzeit in der Regel 3 Jahre. Als Quereinsteiger/-in haben Sie unter verschiedenen Voraussetzungen die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen und direkt in das zweite Jahr der Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in einzusteigen.
Trifft eine dieser Voraussetzungen auf Sie zu?
- Ich habe die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Ich habe einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Ich habe einen Realschulabschluss und bin bereits Kinderpfleger/-in
- Ich habe an dem Einführungskurs für „Zusatzkräfte Betreuung“ in Kindertagesstätten teilgenommen.
- Ich habe einen Realschulabschluss, eine Aufbauqualifizierung (Tagespflegeperson/ Spielkreisleitung) und mindestens 3 Jahre in einer Kindereinrichtung gearbeitet
- Ich habe die Berufsfachschule Sozialpädagogik abgeschlossen
Perfekt! Sie können eine vergütete, tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in bei uns absolvieren.
Weitere Informationen zum Quereinstieg erhalten Sie auf der Webseite des Bildungsportal Niedersachsen.
Quereinstieg in die Ausbildung zum/zur Erzieher/-in:
Als staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher übernehmen Sie in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche verantwortliche Positionen, beispielsweise als pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte als Einrichtungs- oder Gruppenleitung.
Als Quereinsteiger bzw. Quereinsteigerin kann unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend ihrer beruflichen oder/und schulischen Vorbildung eine Anrechnung von einem Jahr auf die Ausbildungszeit gewährt werden.
Trifft eine dieser Voraussetzungen auf Sie zu?
- Ich habe einen Abschluss von einem beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
- Ich habe einen (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss
- Ich bin Heilerziehungspfleger/-innen
- Ich bin Ergotherapeut/-in
- Ich bin Logopäd/-in oder Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-in
- Ich bin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Ich bin Hebamme/ Entbindungshelfer/-in
- Ich bin Pflegepädagog/-in (Bachelor oder Diplom)
- Ich bin Gesundheits- und Sozialmanager/-in
- Ich bin Sporttherapeut/-in oder Bewegungspädagog/-in
Perfekt! Sie können die Ausbildung zum Erzieher oder Erzieherin tätigkeitsbegleitend bei uns absolvieren.
So können Sie sich bewerben:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich als Quereinsteiger für eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung bewerben.
- Theoretischer Teil
Den theoretischen Lernteil der Ausbildung absolvieren Sie an einer anerkannten Schule. Ein Ausbildungsplatz an einer Schule ist notwendig, um sich im nächsten Schritt für einen Praxisplatz zu bewerben.*
Schule finden
- Praktischer Teil
Mit Ihrem Schulplatz können Sie sich für einen Praxisplatz in einer unserer Einrichtungen bewerben.
Jetzt bewerben
*Nach Klick auf den blauen Button "Schule finden" einfach in der Suchmaske gewünschten Ort/PLZ sowie das BBS-Berufsfeld „Sozialpädagogik“ auswählen um passende Schulen zu finden.