johanniter.de

Sie möchten als Quereinsteiger/-in eine Ausbildung absolvieren?

Jetzt bewerben

Quereinstieg als Erzieher/-in in Niedersachsen

Sie interessieren sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und möchten als Quereinsteiger eine Karriere starten? Mit der Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in sowie der Ausbildung zum/zur Erzieher/-in ist das in Niedersachsen möglich.

Quereinstieg in die Ausbildung zur/zum sozialpädagogischen Assistent/-in:

Als sozialpädagogische/-r Assistent/-in sind Sie für die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen zum Beispiel in Krippen, Kindergärten oder Horten qualifiziert. Dort sind Sie in der Regel als Assistenz- oder sogenannte Zweitkräfte beschäftigt. Mit dem Berufsabschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht. Die Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in ist in Niedersachsen auch der erste Schritt, um Erzieher/-in zu werden.

Die Ausbildungsdauer beträgt in Teilzeit in der Regel 3 Jahre. Als Quereinsteiger/-in haben Sie unter verschiedenen Voraussetzungen die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen und direkt in das zweite Jahr der Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in einzusteigen.

Trifft eine dieser Voraussetzungen auf Sie zu?

  • Ich habe die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • Ich habe einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ich habe einen Realschulabschluss und bin bereits Kinderpfleger/-in
  • Ich habe an dem Einführungskurs für „Zusatzkräfte Betreuung“ in Kindertagesstätten teilgenommen.
  • Ich habe einen Realschulabschluss, eine Aufbauqualifizierung (Tagespflegeperson/ Spielkreisleitung) und mindestens 3 Jahre in einer Kindereinrichtung gearbeitet
  • Ich habe die Berufsfachschule Sozialpädagogik abgeschlossen

Perfekt! Sie können eine vergütete, tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistent/-in bei uns absolvieren.

Weitere Informationen zum Quereinstieg erhalten Sie auf der Webseite des  Bildungsportal Niedersachsen.

Quereinstieg in die Ausbildung zum/zur Erzieher/-in:

Als staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher übernehmen Sie in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche verantwortliche Positionen, beispielsweise als pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte als Einrichtungs- oder Gruppenleitung. 

Als Quereinsteiger bzw. Quereinsteigerin kann unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend ihrer beruflichen oder/und schulischen Vorbildung eine Anrechnung von einem Jahr auf die Ausbildungszeit gewährt werden.

Trifft eine dieser Voraussetzungen auf Sie zu?

  • Ich habe einen Abschluss von einem beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Ich habe einen (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss
  • Ich bin Heilerziehungspfleger/-innen
  • Ich bin Ergotherapeut/-in
  • Ich bin Logopäd/-in oder Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-in
  • Ich bin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Ich bin Hebamme/ Entbindungshelfer/-in
  • Ich bin Pflegepädagog/-in (Bachelor oder Diplom)
  • Ich bin Gesundheits- und Sozialmanager/-in
  • Ich bin Sporttherapeut/-in oder Bewegungspädagog/-in

Perfekt! Sie können die Ausbildung zum Erzieher oder Erzieherin tätigkeitsbegleitend bei uns absolvieren.

So können Sie sich bewerben:

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich als Quereinsteiger für eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung bewerben.

  1. Theoretischer Teil
    Den theoretischen Lernteil der Ausbildung absolvieren Sie an einer anerkannten Schule. Ein Ausbildungsplatz an einer Schule ist notwendig, um sich im nächsten Schritt für einen Praxisplatz zu bewerben.*
    Schule finden
     
  2. Praktischer Teil
    Mit Ihrem Schulplatz können Sie sich für einen Praxisplatz in einer unserer Einrichtungen bewerben.
    Jetzt bewerben

 

*Nach Klick auf den blauen Button "Schule finden" einfach in der Suchmaske gewünschten Ort/PLZ sowie das BBS-Berufsfeld „Sozialpädagogik“ auswählen um passende Schulen zu finden.