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Refresher Alltagsbegleiter und Betreuungskraft

Fortbildungen für bereits ausgebildete Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI

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Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.

In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.

Unser persönliches Ziel ist es, Sie und Ihre Mitarbeitenden adäquat zu beraten und weiterzubilden. Gemeinsam können wir so dem gestiegenen Qualitätsanspruch in der Pflege Stand halten. Die Tätigkeit als Betreuungskraft in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ist sehr anspruchsvoll.

Mit unserem Fortbildungsangebot möchten wir bereits qualifizierten Betreuungskräften anbieten, ihr Wissen zu aktualisieren und die Erfahrungen aus der Praxis zu reflektieren. Mit der Teilnahme der Fortbildungen erbringen Sie den Nachweis für Ihre Fortbildungspflicht als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43 b und § 53 b (a.F. § 87 b).

Themenbeispiele

  • Krankheitsbilder, z.B. Demenz, Parkinson …
  • Kommunikationsgrundlagen
  • Kommunikation bei verschiedenen Krankheitsbildern
  • Basale Stimulation
  • Validation
  • Bewegung / Aktivierung
  • Erstellung Wochenplan
  • Ernährung / Hauswirtschaft
  • Reflexion der Praxis (Erfahrungsaustausch)

Bei Anmeldungen von größeren Gruppen kommen wir auch gern zur Inhouse-Schulung. Die Themen können individuelle besprochen werden.

Kursdaten Grundlehrgang

  • Kosten: 180,00 €
  • Teilnehmer max.: 20
  • Kursdauer: 16 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (2-tägig)
  • Unterrichtszeiten: 08:00 – 15:00 Uhr
  • Fortbildungspflicht: einmal jährlich

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