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Ausbildung Betreuungskräfte nach SGB XI in Oldenburg

Diese Ausbildung bereitet Betreuungskräfte gemäß § 43b und §53b SGB XI auf ihre Arbeit vor.

Unsere Leistungen

Betreuungskräfte nach § 43b und §53b SGB XI übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären Umfeld.

Dazu zählen unter anderem Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.

Sie sind außerdem für die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im häuslichen Bereich zuständig. Betreuungskräfte helfen bei alltäglichen Aufgaben und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Sie wirken unterstützend und aktivierend. Sie bieten unter anderem persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.

Darüber hinaus führen sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, kochen und erledigen organisatorische Aufgaben.

Sie sind Ansprechpersonen der Betreuten und ihrer Angehörigen.

Inhalte und Ziele

Ziel der Qualifikation:

  • Fachkompetenz
    Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens, Aufgaben und Probleme zielorientiert und sachgerecht zu lösen.
  • Personalkompetenz
    Bereitschaft und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.
  • Sozialkompetenz
    Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu gestalten, sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen, soziale Verantwortung und Solidarität zu entwickeln.

Lehrgangsinhalte (eine Auswahl):

  • Beschäftigung und Betreuung
  • Erkrankungen
  • Rechtsfragen
  • Erste Hilfe
  • Grundlagen in der Pflege
  • Biographische Gesprächsführung
  • Basale Stimulation

Zugangsvoraussetzung:

  • Eignungsfeststellung durch die Johanniter-Akademie
  • Hauptschulabschluss wünschenswert
  • Deutsch in Wort und Schrift

Lehrgangsablauf:

Insgesamt 170 Stunden Unterricht und 80 Stunden Praktikum.

Der Lehrgang startet mit einem Theorieteil (10 Werktage), danach schließt sich das Praktikum an, gefolgt von einem weiteren Theorieteil inkl. Prüfung (10 Werktage). Dabei ist zu beachten, dass die 80 Stunden ausschließlich im Bereich der Betreuung zu absolvieren sind. Bitte suchen Sie sich selbstständig einen Praktikumsplatz, wir sind jedoch bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb auch gerne behilflich.

Lehrgangsabschluss:

Trägerinterne Prüfung

Der Lehrgang stellt keine Berufsausbildung dar, ist aber die Voraussetzung für die Betreuung demenziell erkrankter Menschen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen.

Mögliche Einsatzbereiche:

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen.

Die zusätzliche Betreuungskraft nach § 53 b arbeitet in Kooperation mit Pflegekräften und Pflegeteams. Sie soll die betroffenen Bewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen beeinflussen können.


Weitere Lehrgänge:

Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI