Kindertagespflege in Pfaffenhofen

Step

1. Die Eltern / Personensorgeberechtigten des Kindes sind

Sorgeberechtigter

Sorgeberechtigte Person 1

Sorgeberechtigte Person 2

2. Für das Kind

Kind

soll eine geeignete Betreuung durch eine qualifizierte Tagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII durch die Johanniter-Unfall-Hilfe, RV Oberbayern Koordination und Beratung Kindertagespflege Pfaffenhofen a. d. Ilm vermittelt werden.

3. Elternbeiträge und Antragsverfahren

Für die Kinderbetreuung eines staatlich geförderten Kindertagespflegeplatzes ist monatlich ein Elternbeitrag zu entrichten. Für die Inanspruchnahme ist Antrag gemäß § 90 Abs. 3 SBG VIII auf Übernahme der laufenden Geldleistungen für Tagespflege zu stellen. Die ausgefüllten Anträge gehen zur weiteren Bearbeitung an die Koordination- und Beratungsstelle Kindertagespflege der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Äußere Quellengasse 5 in 85276 Pfaffenhofen.

Die Höhe der Elternbeiträge ist abhängig von der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden.    Die aktuellen Beträge können der unten aufgeführten Tabelle entnommen werden. Für einkommens-schwache Familien besteht die Möglichkeit beim Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, einen Antrag auf Erlass bzw. Teilerlass des Teilnahmebeitrages zu stellen. Die Höhe des Teilnahmebeitrages wird nach erfolgtem schriftlichem Bescheid durch das Landratsamt Pfaffenhofen bei den Eltern direkt erhoben.

Durchschnittlich gebuchte Wochenbetreuung / Std. Monatlicher Elternbeitrag / Euro
Ab 5,25 - 10 nur im Anschluss an Krippe, Kindergarten, Schule, Hort (nicht Mittagsbetreuung) 110
Über 10 – 15 140
Über 15 – 20 170
Über 20 – 25 200
Über 25 – 30 230
Über 30 – 35 260
Über 35 – 40 290
Über 40 – 45 320
Über 45 – 50 350

4. Betreuungsverträg

Kindertagespflege ist eine höchstpersönliche Dienstleistung. Ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der in der Regel selbstständigen Tagespflegeperson, die das Kind zu den vereinbarten Zeiten verantwortungsvoll betreut und fördert, hält die getroffenen Verbindlichkeiten beider Vertragsparteien in schriftlicher Form bindend fest. Das bestehende Angebot der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. eines rechtsgültigen Betreuungsvertrages soll dabei unterstützen, einvernehmliche Regelungen des Tagespflegeverhältnisses zu treffen und ist damit Ausdruck der gemeinschaftlichen Bemühungen von Eltern und Tagespflegeperson, das Kind in seiner Entwicklung bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Der Vertrag kann in einzelnen Punkten von den Vorgaben abweichen, die nicht in Frage kommenden Passagen müssen gestrichen bzw. für Sie wichtige Punkte können hinzugefügt werden.

5. Betreuungswünsche für das Kind

Die Betreuung soll zu folgenden Zeiten stattfinden:

6. Informationen zur Datenspeicherung

Datenverarbeitung:
Der / Die Sorgeberechtigte(n) willigt / willigen ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir auf der Grundlage der Bestimmungen des Datenschutzgesetztes der Evangelischen Kirche Deutschland. (DSG-EKD)

Datenübertragung:
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass zum Zwecke der Tagespflegevermittlung, -beratung und -begleitung im Auftrag des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm die angegeben personenbezogenen Daten

  • Name
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Anschrift
  • Angaben zu den Betreuungswünschen

an qualifizierte Tagespflegepersonen weitergegeben werden. Ich/Wir wurde/n über den Koordinations- und Beratungsauftrag der Koordinations- und Beratungsstelle Kindertagespflege der Johanniter-Unfall-Hilfe, RV Oberbayern aufgeklärt, der den wechselseitigen Austausch zwischen tätigen Tagespflegepersonen und dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm einschließt.

Datenspeicherung:
Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Kenntnisnahme auf Rücknahme des Antrages auf Übernahme der laufenden Geldleistungen für Tagespflege, spätestens zum Ende des Betreuungsverhältnisses des staatlich geförderten Kindertagespflegeplatzes.

Der / Die Sorgeberechtigte(n) wird / werden darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm als öffentlicher Jugendhilfeträger des Kindertagespflegeangebotes im Landkreis Pfaffenhofen, der Johanniter Fachvermittlungsstelle und den betreuenden Tagespflegepersonen zählt, sich Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes.

Der / Die Sorgeberechtigte(n) wird / werden darüber informiert, dass er / sie diese Einwilligungserklärung jederzeit schriftlich oder in Textform und ohne Angaben von Gründen für die Zukunft widerrufen kann / können. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

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