07.06.2021

Johanniter begrüßen vorgeschlagene Verbesserungsansätze in der Pflege

Es bedarf dennoch einer umfassenden Pflegereform

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung mit Anträgen der Großen Koalition zur Verbesserungen in der Pflege beschäftigt. Die angestrebten Änderungen sollen im Rahmen des Gesundheits-Versorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetzes (GVWG) noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die Initiative, einige wichtige Punkte mit dem GVWG umzusetzen. Insbesondere die Bindung von Versorgungsverträgen an Tarifverträge bzw. kirchliche Arbeitsregelungen trägt dazu bei, dass alle Pflegekräfte eine angemessene und leistungsgerechte Entlohnung erhalten. Mit der geplanten Erhöhung des ambulanten Budgets für die Erbringung von Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie des Kurzzeitpflegebudgets wird zumindest ein Teil der aus der Tarifbindung entstehenden finanziellen Mehrbelastung für die Pflegebedürftigen abgefedert. Weiterhin ist zu begrüßen, dass Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer Leistungserbringung zukünftig Verordnungskompetenz im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege sowie der Hilfsmittelversorgung erhalten. Dies trägt zur Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes bei.

Insgesamt betrachtet wird die Einbringung einiger Änderungen in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren der Wichtigkeit des Themas Pflege jedoch nicht gerecht. Es bedarf zügig einer ganzheitlichen Pflegereform, die sowohl die Struktur der Leistungen als auch die generationsgerechte und zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung berücksichtigt. Das muss schnellstmöglich Aufgabe der neuen Regierung sein.

Notwendigkeit einer umfassenden Pflegereform

Die Johanniter fordert eine mutige und nachhaltige Pflegereform. Insbesondere drei Aspekte müssen hierfür in Einklang gebracht werden:

  1. Pflegebedürftigkeit darf nicht zu Altersarmut führen, sondern muss finanziell kalkulierbar werden. 
    Notwendige Maßnahmen zur Qualitätssteigerung können nicht allein von den Pflegebedürftigen getragen werden. Es bedarf einer echten Deckelung der Eigenanteile. Eine Pflegevollversicherung mit begrenztem Eigenanteil und Absicherung über die Sozialversicherung kann ein langfristiges Finanzierungskonzept sein.
  2. Pflege muss bedarfsgerecht dort stattfinden, wo Pflegebedürftige wohnen möchten – Zuhause, in besonderen Wohnformen oder stationär. 
    Dafür bedarf es nicht nur der Auflösung von Sektorengrenzen, sondern auch eines übersichtlichen und leicht verständlichen Leistungsrechts, das größtmögliche Selbstbestimmung ermöglicht. Kommunen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, regional notwendige und zielgerichtete Angebote zu planen sowie deren Finanzierung durch Vernetzung der Leistungserbringer, Unterstützer und Kostenträger zur Vermeidung von Vereinsamung und Altersarmut zu sichern.
  3. Der Pflegeberuf ist ein wesentlicher Eckpfeiler des gesellschaftlichen Lebens. 
    Das Image der Pflege muss weiter aufgewertet werden, etwa durch bessere Arbeitsbedingungen und Stärkung der Berufsautonomie. Auch lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle, die Schärfung beruflicher Fort- und Weiterbildung, verstärkte Etablierung spezialisierter Angebote sowie eine erhöhte Verantwortungsübernahme beruflich Pflegender als gleichberechtigte Berufsgruppe in der Versorgung neben der Ärzteschaft können erheblich zur Verbesserung der Attraktivität des Berufsfeldes beitragen. Digitalisierung – etwa durch den konsequenten Anschluss der ambulanten Pflege und ihrer Kostenträger an die Telematikinfrastruktur – kann Pflegekräfte zudem entlasten und gibt ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.