Zugangsvoraussetzungen:
Damit Sie den Grundlehrgang beginnen können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit ergibt.
Nachweis: Führungszeugnis (für Privatpersonen) nicht älter als 3 Monate - Sie besitzen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit.
Nachweis: Ärztliches Attest (Eine Vorlage erhalten Sie gerne per Mail von uns.).
Weiterhin müssen Sie über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und Sie müssen sich mittels eines dafür vorgesehenen Dokuments (z.B. Personalausweis o.ä.) identifizieren können.
Die Nachweise müssen spätestens am ersten Tag der Ausbildung vorliegen. Sofern besondere Nachweise (z.B. Führungszeugnis) noch nicht vorliegen, können Sie diese auch im Laufe des Lehrgangs abgeben.