Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Oldenburg
Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.
Unsere Leistungen
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.
In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.
Für wen ist die Fortbildung geeignet?
Die Fortbildung richtet sich an Betreuungskräfte und Personen, die in der sozialen Betreuung von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Demenz tätig sind.
Was ist der Inhalt des Kurses?
Die Fortbildung für Betreuungskräfte umfasst die folgenden Themenbereiche:
- Personenzentrierter Ansatz nach Tom Kitwood
- Biographisches Arbeiten
- Grundzüge der basalen Stimulation
- Integrative Validation
Wichtig zu wissen:
- Kursdauer: Die Fortbildung ist in zwei Teile gegliedert, die jeweils an einem Samstag stattfinden.
- Zugangsvoraussetzungen: Es werden keine besonderen Voraussetzungen für die Teilnahme benötigt.
- Kosten: Die Fortbildung kostet 130 Euro pro Person.