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Jugendwohngruppe Liesenich

In unserer Jugendwohngruppe finden sieben Jugendliche ein zuhause.

Wir Johanniter im Regionalverband Mittelrhein engagieren uns seit Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe, sind in diesem Bereich gut vernetzt und bringen fundiertes Fachwissen sowie umfassende Erfahrung mit. Psychoedukation, der richtige Umgang mit Medikamenten sowie Krisenintervention sind für unsere Mitarbeiter integraler Bestandteil ihrer täglichen Arbeit. Wir helfen jungen Menschen in allen Lebenslagen: Daher erweitert das Angebot einer intensivpädagogischen Wohngruppe auch für seelisch beeinträchtigte oder von seelischer Beeinträchtigung bedrohte Jugendliche unser Dienstleistungsportfolio.

In allen Kinder- und Jugendeinrichtungen und -diensten der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. wird ein Erziehungsverständnis gelebt, welches Selbstsicherheit und Gemeinschaftsfähigkeit anstrebt und dabei auf Achtung voreinander und Verantwortung füreinander beruht. Gemeinsam mit den Familien unserer Klienten sowie den Kooperationspartnern sind wir verantwortlich dafür, gelingende Erziehungsprozesse sowie die umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei ist es uns wichtig, unsere Klienten auch selbst einzubeziehen, ihre Bedürfnisse sowie ihre individuelle Biographie zu achten.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Bewohner unserer Jugendwohngruppe auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu begleiten. Wir arbeiten berufsorientiert, nah an den Klienten mit Blick auf die Anforderungen, denen sie sich im Leben und auf dem Arbeitsmarkt zu stellen haben. Getreu unseres Mottos „Gemeinsamkeit die wächst – zusammen neue Wege finden“ achten wir in unserer Wohngruppe darauf gruppenpädagogische Maßnahmen in den Fokus zu rücken. Dies wird beispielsweise im Rahmen von Themenabenden und Naturerfahrungen möglich. Unsere Wohngruppe ist darauf ausgerichtet, sieben Bewohner beider Geschlechter aus dem Personenkreis §34 und §35a SGB VIII aufzunehmen. An unserem Standort in Liesenich im Kreis Cochem-Zell ermöglichen wir den Jugendlichen ein Leben in reizarmer Umgebung. Wir arbeiten nach §34 und §35a SGB VIII. Das Aufnahmealter für die jungen Menschen liegt in der Regel zwischen 11 und 18 Jahren. Eine Aufnahme von schwer körperlich beeinträchtigten, schwer geistig beeinträchtigten, akut psychiatrisch erkrankten sowie akut gewaltbereiten Jugendlichen ist nicht möglich. Ebenso können Jugendliche mit Substanzabhängigkeit, mit bekannten oder in der Vergangenheit liegenden Delikten im Bereich des Handels mit Rauschmitteln nicht aufgenommen werden.