24.10.2024 | Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg

Vorträge über rechtliche Vorsorge in Mölln und Geesthacht

Die Johanniter informieren am 06. und 13. November über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Tina Kobold vom Betreuungsverein der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. klärt auf Einladung des Pflegestützpunktes rund um das Thema rechtliche Vorsorge auf.
Tina Kobold vom Betreuungsverein der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. klärt auf Einladung des Pflegestützpunktes rund um das Thema rechtliche Vorsorge auf.

Um die eigenen Angelegenheiten im Fall der Fälle zu regeln, spielen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und die rechtliche Vorsorge eine große Rolle. Darüber informiert der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. neben anderen Referenten auf Einladung des Pflegestützpunktes Herzogtum Lauenburgs.

Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeweils um 16:00 Uhr am

  • 06. November 2024 im Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow (Grambeker Weg 111, Mölln)
  • 13. November 2024 im Vortragssaal des Johanniter Krankenhaus (Am Runden Berge 3, Geesthacht)

einen kostenfreien Vortrag an, zu dem Interessierte herzlich eingeladen sind.

Anmeldung:
Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg
04542 - 82 65 49
04152 – 80 57 95

„Wie kann ich beeinflussen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, durch Krankheit oder meines Alters nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu medizinischen und vor allem lebenserhaltenden Maßnahmen zu äußern?“ Diese und andere Fragen stellen sich viele Menschen – nicht nur im Alter. Dabei geht es nicht nur darum, wer Dokumente unterschreiben oder Rechnungen begleichen kann, sondern auch um Entscheidungen rund um die Gesundheit, das Vermögen oder den Wohnort.

Referenten sind Mitarbeitende des Johanniter-Betreuungsvereins Herzogtum Lauenburg, Dr. Patrick Lohmann, Ärztlicher Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg, und Mitarbeitende des Betreuungsamtes des Kreises.

Fragen zu Vorsorgedokumenten gehören besonders im Klinikalltag bei der Patientenaufnahme dazu. Damit es über den erklärten Willen keinen Streit gibt, müssen Patientinnen und Patienten eindeutig bestimmen, was sie wünschen. Jedoch tun sich viele Menschen schwer damit, eine solche Verfügung zu erstellen. Ob mit oder ohne Verfügung: Die Entscheidung über eine Behandlung oder Therapie fällt der Arzt oder die Ärztin nie alleine, sondern gemeinsam mit dem Bevollmächtigten im Sinne einer Vorsorgevollmacht.

Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall zu gestalten, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt und eine gesetzliche Betreuung kann so vermieden werden. Im Vortrag wird auch auf folgende Fragen eingegangen: Was muss bei der Formulierung beachtet werden? Worin unterscheiden sie sich? Welche Gültigkeit haben diese Schriftstücke?