Betriebshelfer

Erste Hilfe am Arbeitsplatz rettet Leben!

Nach berufsgenossenschaftlicher Vorschrift sind Unternehmen bereits ab zwei Mitarbeitern verpflichtet, Betriebshelfer vorzuhalten und deren Schulung sicherzustellen. Nach den Bestimmungen (DGUV Vorschrift 1) müssen bis zu zehn Prozent aller Beschäftigten eines Betriebes In Erster Hilfe ausgebildet sein und alle zwei Jahre fortgebildet werden.

Seit dem 1. April 2015 umfasst die Ausbildung zum Betriebshelfer neun Unterrichtseinheiten, die regelmäßigen Auffrischungskurse, die nach der BGV A1 alle zwei Jahre durchgeführt werden müssen, ebenfalls.

Das Ausbildungskonzept der Johanniter ist perfekt auf dieses System abgestimmt und vermittelt den Lernstoff interessant, motivierend und zielorientiert.

So gewinnen Ihre Angestellten Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Notfallsituationen.

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Erste Hilfe im Betrieb