09.09.2023 | Regionalgeschäftsstelle Eisenach, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

9. September - Tag der Ersten Hilfe

Helfen kann jeder!

Seitdem Jahr 2000 gibt es den internationalen Tag der Ersten Hilfe. Ziel ist, die Bedeutung der Ersten Hilfe bei Unfällen und Katastrophen im öffentlichen Bewusstsein zu stärken.

Doch wofür braucht man einen Erste-Hilfe-Kurs? Ganz klar: Erste Hilfe kann im Notfall Leben retten!

Die Johanniter aus Westthüringen absolvieren fast täglich Kurse rund um die Erste-Hilfe. Neben dem Basiskurs bieten die Johanniter aus Westthüringen weitere Module an, wie etwa „Erste Hilfe am Kind“. In den Kursen werden relevante Fähigkeiten vermittelt, um schnell und sicher im Ernstfall reagieren zu können.

Anlässlich des Erste-Hilfe-Tags möchten wir DICH dafür sensibilisieren sich bei einem unserer Kurse anzumelden!

Du willst an einem Kurs teilnehmen?
Dann schau hier.

Das Thema Erste Hilfe ist sehr vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Die Johanniter machen den Faktencheck und räumen auf mit Vorurteilen.

Die fünf größten Mythen zur Erste Hilfe

Mythos 1: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden.
Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, muss sie in die stabile Seitenlage bewegt werden bzw. bei der Wiederbelebung auf den Rücken gelegt werden. Wenn bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände bestehen und eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich ist, sollte diese auch erfolgen, z.B. mit dem Rautek-Rettungsgriff.

Mythos 2: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden.
Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung ob reanimiert wird trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle – und dafür muss der Helm runter. Außerdem können Menschen im Helm am Erbrochenem ersticken.

Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen.
Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen.
Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie z.B. Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht die Lage anders aus.

Mythos 5: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörper in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden.
Beim Säugling wird anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken. Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden. Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen.