Mitarbeitendenvertretung RV Westthüringen

Unsere MitArbeiterVertretung stellt sich vor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch erste Einblicke in die Aufgaben, Rechte und dem Mitwirken in der Mitarbeitervertretung geben.
Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist im Grundgesetz verankert.

Die Mitarbeitervertretungen (MAV) der Johanniter handeln nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche. (MVG-EKD) Das MVG-EKD ist der Handlungsrahmen und die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und der Dienstgeber. Mitarbeitervertretungen sind somit das kirchliche Gegenstück zu Betriebs- oder Personalräten.

Welche Aufgaben hat die MAV?

1. Förderung
der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden

2. Überwachung
von sozialen und dienstrechtlichen Bestimmungen und Anordnungen z.B.

  • / Arbeitszeit
  • / Arbeitssicherheit
  • / Gesundheitsschutz


3.Unterstützung
bei personalrechtlichen Fragestellungen und Personalgesprächen

4.Vertretung
der Interessen der Mitarbeitenden bei Problemen und Anliegen

5. Zusammenarbeit

  • / mit der Schwerbehinderten- und Jugend- und Auszubildendenvertretung (SBV/JAV)
  • / mit dem Dienstgeber


6. Organisation

  • / von Mitarbeiterversammlungen
  • / von Veranstaltungen für die Mitarbeitenden


7. Information

  • / der Mitarbeitenden zu tariflichen Themen des Arbeitsumfeldes


Welche Rechte hat die MAV?

Viele Maßnahmen in euren Dienststellen dürfen nur unter Mitwirkung der MAV umgesetzt werden.

Informationsrecht

  • / zur wirtschaftlichen Lage des Verbandes
  • / Investitionen
  • / organisatorische Veränderungen


Mitbestimmung / Mitberatungsrecht
in personellen Angelegenheiten, z.B.

  • / Gleichstellung
  • / Kündigung
  • / Eingruppierung


in sozialen Angelegenheiten, z.B.

  • / Grundsätze der Urlaubsplanung
  • / Familie und Beruf
  • / Sozialpläne


in organisatorischen Angelegenheiten, z.B.

  • / Hausordnung / Betriebsordnung
  • / Arbeitsplatzgestaltung
  • / Arbeitszeitgestaltung


Initiativrecht
Die MAV kann in allen Bereichen Maßnahmen vorschlagen, auf die der Dienstgeber reagieren muss.

Beschwerderecht
Die MAV kann bei Pflichtverletzungen nach dem MVG-EKD bei den zuständigen Organen Beschwerde einlegen.

Was brauche ich, um Teil des MAV-Teams zu werden?

/ Interesse, an der Mitarbeit im Team

/ Bereitschaft, sich für die Belange der Mitarbeitenden einzusetzen

/ Motivation, sich erforderliches Fachwissen und Kompetenz z.B. durch Besuch von Seminaren anzueignen

/ Beharrlichkeit, um Verhandlungen ziel- führend zu begleiten

Wahlen zur Mitarbeitervertretung finden alle vier Jahre statt. Um wählbar zu sein, musst du mindestens 18 Jahre und mindestens 6 Monate der Dienststelle zugehörig sein.

Solltest du jetzt noch Fragen haben, melde dich doch einfach bei deiner örtlichen MAV.

MAV-Kontakte im Verband

Vorsitzende der MAV Westthüringen
Christin Backhaus
christin.backhaus.mav(at)johanniter.de 
03621850390
01736923973

Stellvertretende Vorsitzende
Birgit Suck
birgitt.suck.mav(at)johanniter.de 
017294098074

Weitere Mitglieder der MAV:
Christiane Eisenkolb
01723403768
christiane.eisenkolb(at)johanniter.de 

Melanie Frerichs
015222827978
melanie.frerichs2(at)johanniter.de

Tanja Hartmann
01715244426
tanja.hartmann3(at)johanniter.de

Christine Michel
01719953135
christine.michel(at)johanniter.de

Sabrina Richter-Günther
01736356505
sabrina.richterguenther.mav(at)johanniter.de 

Ersatz-Mitglieder:
Carina Bomberg
Dorothee Deisenroth
Melanie Müller
Sissy Pauer