Waldspielgruppe Apfelwichtel Friedrichshafen

Herzlich willkommen bei den Apfelwichteln in Friedrichshafen!

Leitgedanke des Waldkindergartens Apfelkinder ist, den Kindern große Erfahrungsspielräume zu bieten, die neben der Vermittlung von Basisfähigkeiten und der Befriedigung von Grundbedürfnissen Schwerpunkte u.a. in den Bereichen Sprache, Gesundheitserziehung, Naturwissenschaften und Toleranz setzt.

Der Waldkindergarten Apfelkinder vereint in seinem Konzept bildungsrelevante Themen im Hinblick auf den baden-württembergischen Orientierungsplan mit den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und Erzieher/innen nach positiven, gemeinsamen Erfahrungsspielräumen und dem Erleben von Individualität. Flankierend dazu ist der Waldkindergarten ein weiteres Angebot der Stadt Friedrichshafen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. lebt als Träger der Einrichtung und christlicher Verband evangelischer Prägung bewusst christliche Werte, um sie als Orientierungshilfe anzubieten. Weltoffenheit, Toleranz und die Auseinandersetzung mit anderen Erklärungsansätzen und Glaubensrichtungen stehen hierzu nicht im Widerspruch, sondern bereichern den Erfahrungsfächer der uns anvertrauten Kinder.

Die Stadt Friedrichshafen finanziert neben dem Personal auch die neuen Bauwägen, die mitten im Obstbaugebiet in Ailingen auf privatem Grund stehen.

Schwerpunkte:

Die betreute Waldspielgruppe Apfelwichtel wird nach dem Immersionsprinzip bilingual dt./engl. geführt. Immersion ist im Sinne des Eintauchens in eine Sprache gemeint. Folglich spricht eine Kraft nur englisch mit den Kindern, die andere durchgängig deutsch. So nehmen die Kinder beide Sprachen ganz nebenbei auf, sie müssen nicht extra die Sprache im Sinne eines Unterrichts lernen. Die Begegnungsmöglichkeiten mit den Apfelkindern schafft auch für diese Gruppe einen leichten Zugang zur englischen Sprache.

Waldgebiet und Ausstattung

Im Waldgebiet am Einödweg zwischen der Weilermühle und Unterlottenweiler sind die beiden Waldgruppen zum 1. September 2010 eröffnet worden. Den Apfelkindern und Apfelwichteln ist zwar ein besonderes Waldstück zugeordnet, sie dürfen jedoch auch die umliegenden Wald- und Wiesenflächen mitbenutzen. Dadurch ist ihnen auch der Zugang z.B. zu einem kleinen Bach mit seinen Tieren möglich. In unmittelbarer Nachbarschaft gibt es Pferde auf den Koppeln.
Für extreme Witterungsbedingungen oder einfach zum Lesen, Basteln oder Malen steht jeder Gruppe ein gut ausgestatteter Bauwagen zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Öffnungszeiten

Die Apfelwichtelgruppe ist geöffnet:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr.

Anmeldung

Über das Elternportal „Little Bird“ der Stadt Friedrichshafen füllen Sie direkt vom PC eine Vormerkung aus.
Internetadresse: www.kindergarten.friedrichshafen.de
Dort wird Ihre Vormerkung registriert und dann weiterbearbeitet. Sofern zu Ihrem gewünschten Termin ein Platz frei ist, bekommen Sie per Mail ein Reservierungsangebot zugeschickt. Nach der Zusage des Reservierungsangebots wird der Vertrag erstellt. Aufnahme und Eingewöhnung Ihres Kindes werden anschließend mit der pädagogischen Leitung der Kindertagesstätte abgestimmt.

Beiträge

Monatsbeiträge Waldkindergarten 3-6 Jahre Waldspielgruppe 2-3 Jahre
Familien mit einem Kind* 205 € 240 €
Familien mit zwei Kinder* 155 € 180 €
Familien mit drei Kindern* 105 € 120 €
Familien mit mehr als drei Kindern* 55 € 60 €
auswärtige Kinder 202,50 € 216 €
* in der Familie lebende Kinder unter 18 Jahren    

Die Sozialstaffelung kommt bei der Elternbeitragserhebung erstmalig zur Anrechnung. Es wird für jedes Kind aus einer Familie,
das die Kita besucht, einen Elternbeitrag erhoben. Mit dem Antrag für Vergünstigungen und einem einmal jährlichen Zuschuss für besondere Bedürfnisse 
("Häfler Karte") kann die Übernahme der Gebühren für Familien beantragt werden. Es wird vorausgesetzt, dass die im gemeinsamen Haushalt
mit den Kindern lebenden antragstellenden Personen in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsumfang von jeweils mindestens 50% beschäftigt sind (gilt für Paare und Alleinerziehende) und kein Anspruch auf Kostenübernahme nach SGB II, SGB XII, Wohngeld Kinderzuschlag oder anderen gesetzlich vorrangigen Vorgaben besteht. Ein Antrag auf Förderung durch das Jugendamt kann beim Landratsamt Bodenseekreis gestellt werden.

Bei Aufnahme eines Kindes nach dem 15. eines Monats, reduziert sich die Gebühr auf  50%.
Bei Aufnahme vom 1.- 15. eines Monats und Ausscheiden vor dem Monatsende ist die volle Monatsgebühr fällig.
Bei Veränderung während des Kindergartenjahres durch die Geburt eines Kindes gilt als Stichtag der darauffolgende Monat.