Zuzahlung und Kosten

Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung von 10,00 EUR pro vollstationären Kalendertag (für max. 28 Kalendertage pro Jahr) zu entrichten, sofern Sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind. Der Gesetzgeber hat die Einziehung der Zuzahlungen vollständig auf die Krankenhäuser übertragen, so dass wir verpflichtet sind, diese im Auftrag der Krankenkassen einzuziehen und an diese weiterzuleiten.

Nach Ihrer Entlassung übersenden wir Ihnen die Zuzahlungsrechnung. Den Betrag überweisen Sie dann bitte. Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so legen Sie uns bitte bei Aufnahme den entsprechenden Nachweis vor (Befreiungsausweis bzw. Quittung aus Voraufenthalten).