Stationäre Pflege: Kosten und Finanzierung

Ein Überblick über die Leistungsentgelte

Die monatlichen Kosten für einen Platz in der stationären Vollzeitpflege setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Sie werden zu einem bestimmten Teil von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe dieser Pauschale ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der verbleibende Teil der Kosten ist von der Bewohnerin bzw. dem Bewohner selbst zu tragen. 

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse  

Sofern mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde, leistet die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss zu den anfallenden Kosten. Der Pflegegrad spiegelt die Hilfsbedürftigkeit der Bewohnerin bzw. des Bewohners. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Zuschuss. Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung teilfinanziert.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen nach Pflegegrad gestaffelten Zuschüsse der Pflegekasse:

  • Pflegegrad 2 = 805 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3 = 1.319 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4 = 1.855 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5 = 2.096 Euro pro Monat 

Welche Kosten müssen Sie selbst tragen? 

Zu den Kosten, die unsere Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen müssen, gehören die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt, die Investitionskosten, die sogenannte Ausbildungsumlage sowie die übrigen Kosten für die Pflege und Betreuung, die von der Pflegekasse nicht komplett übernommen werden.

Unterkunft und Verpflegung 
Die Kosten umfassen u.a. die Nebenkosten, Kosten für Reinigung, Wäscheservice und Haustechnik sowie die Aufwendungen für die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken. 

Investitionskosten
Hierbei handelt es sich um Ausgaben der Anschaffung, Herstellung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen (Mieten, Finanzierungen, Leasingraten, Abschreibungs- und Instandhaltungskosten).

Ausbildungsumlage
Sowohl die generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson als auch die generalistische Pflegefachassistenzausbildung werden über einen Ausbildungsfonds refinanziert. Alle Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit dem gleichen Anteil an der Finanzierung der Ausbildungskosten zu beteiligen.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für Pflege
Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich einen festgelegten Anteil der Kosten für Pflege und Betreuung. Die Differenz zu den für Pflege und Betreuung entstehenden Gesamtkosten wird auf die Bewohnenden der Pflegeeinrichtung umgelegt. Dieser Betrag ist innerhalb einer Pflegeeinrichtung für alle Bewohner und Bewohnerinnen gleich hoch, unabhängig von ihrem Pflegegrad. 

Für eine detaillierte Kostenübersicht nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit einem Johanniter-Seniorenhaus in Ihrer Nähe auf. Einen Überblick über unsere Standorte finden Sie hier.