02.08.2023 | Johanniter-Stift Duisburg-Neudorf

Wo ein letzter Wille ist, ist auch ein Erbe!

Kooperationsveranstaltung der Johanniter-Unfall-Hilfe, Regionalverband Rhein-Ruhr & Johanniter-Stift Duisburg zum Thema Erbrecht & Co.

Links ein Mann im Anzug, er hält ein Mikrofon. Rechts einige Zuhörende von hinten zu sehen.
Rechtsanwalt Tim Ladwig referierte im Johanniter-Stift Duisburg über Fragen rund um Erbschaften und Testamente.

Anfang August bot die Johanniter-Unfall-Hilfe, Regionalverband Rhein-Ruhr im Johanniter-Stift Duisburg Neudorf den Bürgern und Bürgerinnen des Quartiers eine besondere Informationsveranstaltung an.

Die Organisatorinnen Mandy Padoan (Leiterin Soziale Dienste) und Wiebke Aßheuer (Johanniter-Unfall-Hilfe, RV Rhein-Ruhr) begrüßten interessierte Besucher und Besucherinnen – darunter zahlreiche Fördermitglieder der Johanniter – gemeinsam zu einem Vortrag rund um  das Thema Vermächtnis und Vorsorge.

Der Referent Tim Ladwig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, erklärte wie klug und vorausschauend eine rechtzeitige Nachlassplanung sein kann, wie Steuernachteile und Streit unter Angehörigen vermieden werden können und man verfügt, was einmal mit seinem Besitz geschehen wird.

„Ein formal korrektes und eindeutiges Testament schafft für den Verfügenden selbst und seine Angehörigen Sicherheit und bietet die Möglichkeit, alles so zu regeln, wie zu Lebzeiten gewünscht und festgelegt wurde“ so der Anwalt Ladwig.

Der Vortrag half den Zuhörenden durch den Paragrafendschungel und gab einen Überblick über die formalen Anforderungen an ein Testament, um Fehler und Fallstricke zu vermeiden.

Folgende Inhalte und Fragestellungen wurden im Einzelnen besprochen:

  • Wie wird ein Testament erstellt, was gilt es zu beachten?
  • Fragen zu gesetzlicher Erbfolge, Erbengemeinschaften, Pflichtteilansprüchen
  • Berliner Testament und Absicherung des länger lebenden Ehepartners
  • „Patchworkfamilie“ und minderjährige Kinder        
  • Lebzeitige Zuwendungen – vorweggenommene Erbfolge
  • Typische Fehler – und wie sie vermieden werden können

RA Ladwig klärte darüber hinaus in kurzer Form über Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf. Es wurden nicht nur zahlreiche rechtlich-ethische Fragen beantwortet, sondern in der Kürze eines Nachmittages auch Kontakte geknüpft, um sich demnächst rechtssicher beraten lassen zu können.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Die Fachkanzlei für Erbrecht und Vermögensschutz Jennert & Ladwig ist unter folgendem Kontakt erreichbar:
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