Evakuierungen

Wie Evakuierungen Katastrophen verhindern sollen

Der Katastrophenschutz kann eine Evakuierung anordnen. Das bedeutet, dass alle Bewohner ein definiertes Gebiet verlassen müssen, um eine akute Gefährdung für Leib und Leben abzuwenden. Im engeren Sinne gehört eine Evakuierung daher zur Katastrophenvorsorge. Eine Definition der Evakuierung lieferte einst das Bundesamt für den Zivilschutz (heute Bundesverwaltungsamt):

Die Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen und Tieren aus einem gefährdeten Gebiet mit Transport, Unterkunft und Versorgung in ein ungefährdetes Gebiet.

Die Gründe für eine Evakuierung sind vielfältig und treten häufiger ein, als man denkt. So kann die zuständige Katastrophenschutzbehörde, aber auch die Polizei, eine Evakuierung bei einer Überschwemmung anordnen, wie dies 2013 beim Elbehochwasser in Lauenburg der Fall war. Häufiger müssen bei Großbränden oder bei einem Bombenfund Stadtteile evakuiert werden.

Gerade alte Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg werden öfters bei Bauarbeiten in Siedlungsgebieten gefunden. Diese werden dann zum Schutz der Bevölkerung geräumt. Bei der Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes besteht immer akute Gefahr, dass eine Bombe explodiert. In der Regel versuchen die Sprengstoffexperten zunächst, den Zünder der Bombe zu entfernen. Danach wird die Bombe zu einem sicheren Ort transportiert. Manchmal lassen sich die Zünder nicht entfernen, weil sich über Jahrzehnte Rost gebildet hat. In solchen Fällen müssen die Sprengmeister mitunter vor Ort eine kontrollierte Sprengung durchführen. Da sich die Wirkung nicht voraussehen lässt, wird in der Regel sehr weiträumig evakuiert.

Polizei kann zur Durchsetzung Zwangsmittel einsetzen

Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Die Polizei kann zur Durchsetzung ihrer Räumungsaufforderung sogar Zwangsmittel anwenden. Auch wenn der Staat dabei vorübergehend einige Grundrechte außer Kraft setzt, ist er zur Gefahrenabwehr gegen den Willen eines Bürgers dazu berechtigt.

Räumung großer Gebäude und solcher mit Publikumsverkehr

Vor besonderen Herausforderungen bei einer Evakuierungsanordnung stehen Feuerwehr und Hilfsdienste bei der Räumung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Universitäten sowie großen Gebäudekomplexen mit Publikumsverkehr, wie Einkaufszentren. Für solche öffentlichen Gebäude sehen die Landesbauordnungen und die Landes-Feuerwehrgesetze besondere Vorkehrungen vor, die der Bauträger berücksichtigen muss. Weitere Auflagen formulieren die Länder in ihren Versammlungsstätten- und Verkaufsstättenverordnungen.

Bereits die Architekten müssen Rettungswege planen und ausreichend dimensionieren. So müssen auf jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu brandgeschützten Treppenhäusern oder ins Freie führen. Diese müssen mindestens „anleiterbar“ sein. Das bedeutet, dass die Feuerwehr zu diesen Rettungsausgängen freie Zufahrt hat und sie mit großen Drehleitern erreicht. Ziel ist, dass eine Entfluchtung von beispielsweise durch einen Brand betroffenen Gebäudeteilen innerhalb von zwei Minuten gewährleistet werden kann. Von diesen, eigentlich dem Brandschutz dienenden Vorschriften profitieren die Helfer auch bei einer schnell verfügten Gebäuderäumung wegen der Evakuierung eines Siedlungsgebietes. In vielen öffentlichen Gebäuden bestehen zudem Notfallplanungen zur Räumung, die durch Übungen von Zeit zu Zeit überprüft werden.

Weiterhin liegen unentdeckte Bomben in Hannover und Bremen

2014 fand der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) in Niedersachsen 42 Sprengbomben mit jeweils mehr als 50 Kilo schweren Sprengköpfen. Sie wurden entschärft oder zur Explosion gebracht. Allein in Bremen fand der KBD 28 Sprengbomben. In der Regel werden solche Fundstellen weiträumig abgesperrt und evakuiert. Für Betroffene ist eine Evakuierung ein dramatisches Erlebnis. Viele befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Angst, dass etwas Schlimmes passieren könnte, beflügelt die Phantasie. Und doch lässt es sich nicht vermeiden, aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Evakuierung zu veranlassen.

In Deutschland kommt es hundertfach im Jahr zu meist kurzzeitigen Evakuierungen, wie beispielsweise am 14. August 2016 zur Bombenräumung in Hannover. 7.500 Menschen aus Bothfeld, Sahlkamp, Vahrenheide und dem Langenhagener Stadtteil Langenforth mussten ihre Wohnungen und Häuser verlassen. An gleich vier Verdachtspunkten hatte der KBD eine Fünf-Zentner-Bombe, Stabbrandbomben und eine amerikanische Luftmine aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Eine war wohl bereits zerstört, eine konnte abtransportiert werden, eine wurde entschärft, eine gesprengt. Die A2 war für Stunden auf 14 Kilometern voll gesperrt.

Johanniter im Großeinsatz bei der Bombenräumung in Hannover.
Johanniter im Großeinsatz bei der Bombenräumung in Hannover.
Johanniter im Großeinsatz bei der Bombenräumung in Hannover.

Ablauf einer Evakuierung

Abhängig davon, wie lange die Vorlaufzeit bis zum Eintreten einer Gefahrenlage ist, kann eine Evakuierung geplant und koordiniert ablaufen. Je plötzlicher ein Schadenereignis eintritt, desto eher müssen die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW und den Hilfsdiensten improvisieren. Bei Bränden, Unfällen und Störfällen in einer Industrieanlage oder einem Atomkraftwerk ist der Vorlauf für die Vorbereitung einer Evakuierung extrem kurz. Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden sind im Rahmen ihrer Risikoanalyse daher auch verpflichtet, für Industrieanlagen und Atomkraftwerke zusammen mit den Betreibern Evakuierungspläne auszuarbeiten.

Zunächst ist die zuständige Katastrophenschutzbehörde am Zug. Sie muss folgende Maßnahmen einleiten:

  1. Erkundung der Lage und Beurteilung,
  2. Feststellung einer Großschadenlage oder Katastrophe,
  3. Entschluss und Planung einer Evakuierung sowie
  4. Befehlsgebung an alle zuständigen Organisationen.

Danach greifen die Informations- und Befehlsketten in den öffentlichen und privaten Organisationen. Es laufen in der Regel auf verschiedenen Ebenen parallele Vorarbeiten an:

  1. Hochfahren der Stabsstrukturen beim Leiter der zuständigen Katastrophenschutzbehörde,
  2. Planung, Benachrichtigung und Koordinierung der benötigten haupt- und ehrenamtlichen Kräfte mit erforderlichem Material und technischer Infrastruktur,
  3. Bekanntgabe der Evakuierung an Wohnbevölkerung und Betreiber Kritischer Infrastrukturen,
  4. Aufbau einer Infrastruktur zur Aufnahme der evakuierten Bevölkerung; Errichtung von Auffangstellen, Bereitstellungsräumen und Sammelplätzen durch Hilfsorganisationen sowie
  5.     Umsetzung der Evakuierung, zur Not mit Zwangsmaßnahmen durch die Polizei.

Die Rolle der Hilfsorganisationen und die Leistungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Im Falle einer Evakuierung ist der Führungskreis der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. innerhalb von 60 Minuten arbeitsfähig. Er koordiniert die Einsatzplanung, setzt die haupt- und ehrenamtlichen Kräfte mit ihrem Material in Bewegung. Je nachdem wo das Einsatzgebiet ist, treffen die Hilfskräfte bereits zwei bis drei Stunden nach Befehlserteilung durch den Leiter der Katastrophenschutzbehörde vor Ort ein.

Abhängig von der Schadenlage kommen bereits innerhalb von 30 Minuten Schnell-Einsatz-Gruppen sowie nachgelagert und zeitlich verzögert unterschiedliche Einsatzzüge, Einsatzeinheiten, Zugtrupps mit Zugführungsperson, Sanitätsgruppen, Betreuungsgruppen, Trupps Technik und Sicherheit oder die Medizinische Task Force zum Einsatz.

Ehrenamt im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

Der Katastrophenschutz in Deutschland würde ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht funktionieren.

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