Bevölkerungsschutz

Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz - Eine Gemeinschaftsaufgabe

Der Bevölkerungsschutz steht als Oberbegriff für Katastrophen- und Zivilschutz. Während der Bund im Verteidigungsfall allein für den Zivilschutzzuständig ist, obliegt der Katastrophenschutz in Deutschland überwiegend den Ländern. Zahlreiche Bevölkerungsschutzgesetzeregeln die Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit und die Aufgaben der Hilfsdienste. Da aber viele verschiedene Ebenen und Institutionen involviert sind und neue Bedrohungslagen entstehen können, gleicht die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen eher einem dynamischen Prozess.

Der Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfestehen daher vor immer neuen Herausforderungen, die eine Weiterentwicklung bestehender Systeme und den Aufbau neuer Strukturen erforderlich machen.

Seit 9/11: Neuausrichtung und -konzeption des Bevölkerungsschutzes

Die Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz teilen sich verschiedene Institutionen des Bundes und der Länder mit den Gemeinden sowie den privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen. Infolge der Terroranschläge zu Beginn des Jahrtausends in New York, Spanien, London und nach den mörderischen Anschlägen in Frankreich und Belgien 2016 wurden die Konzepte sowie die Aufbau- und Ablauforganisation neu geregelt. Bereits 2002 verabschiedete die Ständige Konferenz der Innenminister eine „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“. Diese wurde dann im Jahr 2008 durch die „Strategie für einen modernen Bevölkerungsschutz“ des Bundesministeriums des Inneren (BMI) konkretisiert.

Das Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern bei national bedeutsamen Schadenereignissen die schnellste und bestmögliche Rettung, medizinische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung zu bieten.

Großschadenereignisse können sein:

  • Industrie-, Atom- und Chemieunfälle,
  • großflächiger und andauernder Ausfall von Systemen der Daseinsvorsorge wie Verkehrsinfrastrukturen, Wasser- und Energieversorgung,
  • Ausbruch von Seuchen und Pandemien,
  • Naturkatastrophen, wie großflächige Unwetter oder Hochwasser, oder
  • terroristische Angriffe, die den Verteidigungsfall auslösen.

Vor dem Hintergrund solcher Szenarien können Bund und Länder je nach Katastrophenursache oder bei einem Verteidigungsfall nur gemeinsam mit den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern das öffentliche Leben aufrechterhalten. In unserem föderalen System ist es sogar eine Überlebensfrage, wie die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung auch unabhängig der Zuständigkeiten reibungslos funktioniert, um die Folgen einer Katastrophe zu bewältigen. Im Zweifel ist daher der Bund auch im Zivilschutz auf die Länder und die Zivilgesellschaft angewiesen, um das öffentliche Leben nach einem terroristischen Angriff oder einer anderen überregionalen Bedrohungslage aufrechtzuerhalten.

Die staatlichen Institutionen stützen sich bei der Schadenabwehr und -bewältigung auf über 1,7 Millionen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer privater und öffentlicher Hilfsdienste wie der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Der Bund koordiniert und vernetzt die Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz

Der Bund hat durch das 2009 in Kraft getretene Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) die gemeinsamen Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern pragmatisch und partnerschaftlich definiert. Es öffnete föderale Grenzen und ermöglicht dem Bund die Koordination von Hilfsmaßnahmen, wenn ein oder mehrere Bundesländer darum bitten.

Der Bund übernimmt neben der Koordination von Hilfseinsätzen im Katastrophenfall auch im Vorfeld Beratungsaufgaben für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, die Erarbeitung von Notfallplänen und die fortschreitende Weiterentwicklung von Konzepten für den Bevölkerungsschutz.

Bereits 2004 gründete der Bund für diese Aufgaben das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Es unterstützt das BMI als oberste Bundesbehörde und informiert auf der Webseite ausführlich über den Bevölkerungsschutz. Zudem gibt das BBK das Magazin „Bevölkerungsschutz“ heraus, in dem aktuelle Entwicklungen thematisiert werden.

Ehrenamt im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

Der Katastrophenschutz in Deutschland würde ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht funktionieren.

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