Bevölkerungsschutz in Niedersachsen/Bremen

Der Bevölkerungsschutz in Niedersachsen und Bremen ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Während für Bevölkerungsschutz in Bremen der Innensenator zuständig ist, organisiert Niedersachsen den Bevölkerungsschutz regional. Hier sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Katastrophenschutzbehörden einzurichten. Der Landesverband Niedersachsen/Bremender Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. arbeitet in beiden Ländern sehr eng mit den zuständigen Verwaltungseinheiten zusammen.

Grundlagen der Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) die Rahmenbedingungen im Bevölkerungsschutz vor. Es definiert ihn als ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Verwaltungsbehörden, Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehren sowie Hilfsorganisationen, wie die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Außerdem gibt es vor, wer diese Einheiten leitet. In Niedersachsen haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Verantwortung und unterhalten dafür Katastrophenschutzbehörden. Sie sind in ihrer Region für die Bewältigung von Katastrophen zuständig und verpflichtet, für die Katastrophenvorsorge die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

Tritt in einem Landkreis ein Großschadenereignis ein, sind zunächst die Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste als Erste im Einsatz. Polizei und Feuerwehren koordinieren ihre Arbeit zunächst selbst. Diese akut eingesetzten Behörden und ihre Einheiten bleiben zuständig, bis die jeweilige Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall feststellt. Mit dieser Feststellung übernimmt die örtlich zuständige Behörde die Koordination aller Einheiten.

Das NKatSG definiert, dass ein Katastrophenfall…

„… ein Notstand ist, der Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.“

Nach Feststellung des Notstandes übernimmt der Hauptverwaltungsbeamte der Katastrophenschutzbehörde im betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Leitung. Ihm zur Seite steht neben seinen Mitarbeitenden ein sogenannter Katastrophenschutzstab mit sechs Stabsbereichen. Dieser kann noch um Fachberater und Verbindungspersonen der beteiligten Einsatzkräfte ergänzt werden. In Niedersachsen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Einsatzkräften die „Feuerwehr-Dienstvorschrift 100“.

Lesen Sie in unserem Beitrag über den Katastrophenschutz in Niedersachsen, wie der Stab arbeitet, um die Lage zu bewältigen.

Grundlagen der Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz in Bremen

Der Bevölkerungsschutz in Bremen ist beim Senator für Inneres angesiedelt. Er koordiniert als Landeskatastrophenschutzbehörde die Ortskatastrophenschutz-behörden der Kommunen. Wenn ein Katastrophenschutzfall in Bremen oder Bremerhaven festgestellt wird, liegt die Zuständigkeit beim Innensenator. In Bremen Stadt fungiert er zudem als Ortskatastrophenschutzbehörde. In Bremerhaven liegt diese Aufgabe beim Oberbürgermeister. Gesetzliche Grundlagen für den Katastrophenschutz in Bremen sind im Bremischen Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) und in der Verwaltungsvorschrift über Organisation, Gliederung, Leitung und Führung im Katastrophenschutz (VwV KatS-Org) normiert.

Neben Polizei, der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren sind im Bevölkerungsschutz in Bremen öffentliche Träger wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie private Träger, wie Hilfsorganisationen, tätig.

Ähnlich wie in Niedersachsen unterhält der bremische Innensenator ein Katastrophenschutz-Führungszentrum bei der Feuerwehr Bremen, das bei Feststellung eines Katastrophenfalls zusammentritt. Darüber hinaus tagt regelmäßig ein Arbeitskreis Katastrophenschutz, dem neben Behörden und Ämtern auch Hilfsorganisationen angehören.

Sonderfall Zivilschutz

Für den Zivilschutzist der Bund zuständig und hat dafür das Zivilschutzgesetz erlassen. Zur Unterscheidung müssen Sie wissen, dass der Zivilschutz praktisch der Katastrophenschutz im Verteidigungsfall ist. Den Zivilschutzfall stellt der Bundeskanzler oder der Verteidigungsmister fest. Danach ist die Bundeswehr für die Verteidigung und die Katastrophenschutzbehörden der Länder für die Versorgung der Bevölkerung zuständig. Über seine Krisenstäbe koordiniert der Bund die Wahrnehmung des Zivilschutzes durch die Länder. Zuständig für die Umsetzung sind der jeweilige Krisenstab des Bundeslandes sowie die kommunalen und privaten Träger des Katastrophenschutzes.

Für diese Auftragswahrnehmung im Zivilschutz finanziert der Bund die Einsatzmittel und -kräfte, deren Ausrüstung und Ausbildung. So zahlt der Bund bereits seit Jahren für die Ausrüstung und Ausbildung der Medizinischen Task Force (MTF)und berät Länder und Kommunen in der Risikoanalyse sowie beim Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Ehrenamt im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

Der Katastrophenschutz in Deutschland würde ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht funktionieren.

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