Für Eltern

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Schul- oder Individualbegleitung über Jugendämter, Bezirke, Krankenkassen oder weitere Kostenträger beantragt werden. Ziel der Unterstützung ist es, jungen Menschen die Teilhabe am Alltag in Schule, Kindergarten oder weiteren Einrichtungen zu ermöglichen.

Die Unterstützung erfolgt dabei immer individuell und orientiert sich am jeweiligen Bedarf des jungen Menschen.


Zur Beantragung der Schulbegleitung (Eingliederungshilfe) können Sie das BayernPortal nutzen.
Über diesen Link werden Sie zum online Verfahren des Bezirks Mittelfranken weitergeleitet.

Zur Antragstellung

Sollte der Bezirk nicht der zuständige Kostenträger sein, ist dieser verpflichtet, an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Wir wie eine passende Begleitung finden

Jeder junge Mensch bringt unterschiedliche Bedürfnisse, Stärken und Herausforderungen mit. Deshalb legen wir großen Wert darauf, eine möglichst passende Schul- oder Individualbegleitung zu finden.

Bei der Auswahl berücksichtigen wir insbesondere:

  • den individuellen Unterstützungsbedarf
  • persönliche Interessen und Stärken
  • die Anforderungen der jeweiligen Einrichtung
  • notwendige Qualifikationen
  • den persönlichen Eindruck im gemeinsamen Kontakt
  • Die Auswahl erfolgt dabei in enger Abstimmung mit Eltern, Einrichtungen und Kostenträgern.

    Vor Beginn der Begleitung findet immer ein persönliches Kennenlernen zwischen dem jungen Menschen, den Eltern und der möglichen Schulbegleitung statt. Eine Begleitung beginnt nur dann, wenn alle Beteiligten der Zusammenarbeit zustimmen und sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.