Schul- und Individualbegleitung

Wir Johanniter unterstützen in der Schul- und Individualbegleitung Kinder und Jugendliche, die in ihrer emotionalen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind. Unser Personal arbeitet eng mit den jungen Menschen, Eltern, Lehrkräften oder Erzieherinnen und Erziehern zusammen – immer mit dem Ziel, individuelle Lösungen für eine erfolgreiche Teilhabe zu finden. Gemeinsam stärken wir die Fähigkeiten der jungen Menschen, sodass sie selbstbewusst und erfolgreich am Kita-Alltag, am Schulunterricht und an außerschulischen Aktivitäten teilhaben können.

Tätigkeitsfelder auf einen Blick

  • Unterstützung bei Belastungen wie Ängsten
  • Begleitung bei Ausflügen und schulischen Exkursionen
  • Unterstützung bei der Pflege, wenn diese notwendig ist
  • Unterstützung der Mobilität beim Schulbesuch und in der Kita
  • Hilfe bei Konzentration und Aufmerksamkeit während des Unterrichts
  • Förderung sozialer Interaktionen mit andern Schülerinnen und Schülern
  • Für Eltern

    Hier erfahren Sie, wie Schul- und Individualbegleitung bei uns umgesetzt wird.

  • Für Kostenträger

    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu unserem Angebot und unseren Qualitätsstandards.

Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung

Die Schul- und Individualbegleitung ist ein Teil der Eingliederungshilfe und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Formen von Beeinträchtigung, gleichberechtigt am Unterricht und Schul- bzw. Kita-Alltag teilzunehmen. Diese Unterstützung ist für Eltern und Personensorgeberechtigte kostenfrei. 

Die Schulbegleitung kommt auf Antrag der Eltern in diesen Situationen zum Einsatz, vor allem bei Herausforderungen im sozialen und emotionalen Bereich, bei körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen. Je nach Art der Beeinträchtigung erfolgt die Beantragung bei unterschiedlichen Stellen:

  • Jugendamt: Bei einer seelischen Beeinträchtigung, beispielsweise im Autismus-Spektrum, ADHS, FASD oder bei Depressionen
  • Bezirk Mittelfranken: Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder Mehrfachbehinderung
  • Krankenkassen: Bei Rehabilitationsmaßnahmen oder Diabetes Typ I