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09.02.2022 | Johanniter-Kita Fuchsbau

Demokratische Prinzipien und Mitspracherecht

Johanniter-Kita Fuchsbau und Schulkindbetreuung Villa Kunterbunt unterzeichnen Verfassung über Partizipationsrechte der Kinder

Das pädagogische Team der Johanniter-Kita Fuchsbau und der Schulkindbetreuung Villa Kunterbunt in Bokholt-Hanredder unterzeichnete Anfang Februar die gemeinsam erarbeitete Verfassung über die Partizipationsrechte der Kinder.
Das pädagogische Team der Johanniter-Kita Fuchsbau und der Schulkindbetreuung Villa Kunterbunt in Bokholt-Hanredder unterzeichnete Anfang Februar die gemeinsam erarbeitete Verfassung über die Partizipationsrechte der Kinder.
Verfassung über die Partizipationsrechte der Kinder
Mit der Verfassung über die Partizipationsrechte werden den Kindern demokratische Prinzipien nahegebracht.

Hier werden Mitbestimmung und demokratische Beteiligung gelebt: In der Johanniter-Kita Fuchsbau und der Schulkindbetreuung Villa Kunterbunt in Bokholt-Hanredder unterzeichnete das pädagogische Team Anfang Februar die Verfassung über die Partizipationsrechte der Kinder. „Wir richten unsere Arbeit an dem Grundrecht der Kinder aus, dass sie an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden“, erklärt Annika Siemßen, Leiterin der Kita Fuchsbau und der Villa Kunterbunt.

Ein Jahr lang hatte das Team gemeinsam mit dem pädagogischen Fachberater der Johanniter-Unfall-Hilfe Lasse Kruck zusammengearbeitet. Dabei ging es nicht nur darum, was Kinder überhaupt mitbestimmen sollen und können, sondern auch, wie die Partizipation umgesetzt wird. Das Ergebnis ist eine sechsseitige Verfassung, in der nicht nur die Verfassungsorgane, sondern auch die Zuständigkeitsbereiche niedergeschrieben stehen.

„Ab sofort gibt es bei uns Kinderkonferenzen und Kindersprechstunden“, so Siemßen. Die Konferenzen finden regelmäßig statt und schließen alle Kinder und die pädagogischen Mitarbeitenden ein. Die Teilnahme für die Kinder ist freiwillig. Die Sprechstunde ist vor allem eine Gesprächsangebot: „Alle Kinder haben die Möglichkeit der Einrichtungsleitung etwas mitzuteilen, Wünsche zu äußern oder Beschwerden vorzubringen. Dies ist durch ein persönliches Gespräch oder schriftlich über einen Postkasten möglich“, heißt es in Paragraph 3, Satz 1.

„Das klingt alles sehr formell, aber es geht darum, den Kindern schon früh demokratische Prinzipien nahezubringen. Sie werden so an Selbstständigkeit und Entscheidungsfähigkeit herangeführt“, erklärt Siemßen den Hintergrund der Verfassung. „Sie haben ein Mitspracherecht bei Dingen, die sie unmittelbar betreffen und die sie selbst überblicken können, und sollen vor allem auch eigene Ideen und Wünsche äußern.“

So dürfen die Kinder beim Mittagessen selbst entscheiden, was und wie viel sie essen möchten, oder über die Kleidung mitbestimmen, die sie anziehen möchten. „Natürlich gibt es beim Mitspracherecht auch Grenzen, grundlegende Regeln und Vorgaben, die auch in der Verfassung festgehalten sind.“ Zum Beispiel gibt es einen zeitlichen Rahmen für das Mittagessen oder Regeln für Kleidung bei schlechtem Wetter.

Bei Ausflügen und Feiern sind die Kinder angehalten, Ideen zu äußern – anschließend wird darüber abgestimmt. „Es kann zum Beispiel um die Wahl zwischen einem Ausflug in den Wald oder auf die Streuobstwiese gehen. Jetzt ist bald wieder Fasching: Wir fragen die Kinder, wie sie feiern oder welche Spiele sie spielen möchten.“ Am Ende wird umgesetzt, wofür sich die Mehrheit entschieden hat.