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Senioren Wohngemeinschaft Kobbendelle in Dortmund Kirchhörde

Service und Lebendigkeit, bestmöglicher Wohnkomfort in optimaler Lage sind die hervorragenden Eigenschaften, die Sie im Johanniter-Quartier Kobbendelle erwarten.

Senioren-Wohngemeinschaft

Gemeinsam leben und den eigenen Rückzugsort behalten: In der Johanniter-Wohngemeinschaft Kobbendelle gestalten Sie Ihren Alltag in Gesellschaft und wohnen zugleich in Ihrem persönlichen Apartment.

In der Wohngemeinschaft leben Sie mit zehn weiteren Menschen zusammen. Mittelpunkt des Alltags ist der großzügige Wohn- und Essbereich mit offener Küche. Hier ist Raum für gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche und Aktivitäten. Eine Präsenzkraft der Johanniter unterstützt die gemeinsame Tagesgestaltung.

Ihr Apartment richten Sie nach Ihren Wünschen ein. Es verfügt über ein eigenes barrierefreies Duschbad. Wenn Sie Ruhe oder Zeit für sich möchten, können Sie sich jederzeit dorthin zurückziehen.

„Ein gutes Zuhause lässt Raum für beides: gemeinsame Momente und die Freiheit, den eigenen Alltag nach persönlichen Wünschen zu gestalten.“

Unterstützung, wenn Sie sie brauchen

Benötigen Sie pflegerische Hilfe, kann Sie der Johanniter-Pflegedienst unterstützen. Welche Leistungen für Sie passend sind und welche Kosten dabei entstehen, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Lernen Sie die Wohngemeinschaft kennen

Sie möchten wissen, ob das Leben in der Kobbendelle zu Ihnen oder einem Angehörigen passt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen die Wohngemeinschaft gerne vor Ort.

Senioren-Wohngemeinschaft Kobbendelle
Kobbendelle 2 · 44229 Dortmund
Telefon: 0231 72099-152

Ihr monatlicher Kostenanteil

  • Kaltmiete: 473,62 € (eigenes Apartment mit eigenem Duschbad plus Anteil an den Gemeinschaftsflächen inkl. Balkon)
  • Nebenkosten inkl. Betriebskostenvorauszahlung: 164,15 €
  • Haushaltsgeld: 350,00 € (beinhaltet Getränke, Essen, Anschaffungen für die Gemeinschaft etc.)
  • zzgl. anfallende Eigenanteile bei der Grund- und/oder Behandlungspflege durch den beauftragten Pflegedienst