Informationen für Studierende und Ärzte/ Ärztinnen (m/w/d) in Weiterbildung

Hinweise für Studierende und Ärzte/ Ärztinnen in Weiterbildung

Die Johanniter-Zentren für Medizinische Versorgung in der Altmark GmbH sind gemäß des § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt vom 13.07.1994, zuletzt geändert am 14.02.2008, sowie nach § 6 der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 16.04.2005 in der Fassung vom 01.01.2011 als Weiterbildungsstätte in folgenden Bereichen zugelassen:  

Facharztausbildung: Von der Allgemeinmedizin bis zur Urologie

  • Weiterbildung für die Facharztbezeichnung „Allgemeinmedizin“
    (Die Befugnis erstreckt sich über einen Zeitraum von 18 Monaten, davon 6 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und 12 Monate in der internistischen Patientenversorgung.)
  • Weiterbildung für die Basisweiterbildung „Chirurgie“
    (Die Befugnis erstreckt sich über 24 Monate im Verbund.)
  • Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Gefäßchirurgie“
    (Die Befugnis erstreckt sich über 12 Monate.)
  • Weiterbildung für die Facharztkompetenz "Innere Medizin und Kardiologie"
    (Die Befugnis erstreckt sich über 12 Monate.)
  • Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Orthopädie“ und „Unfallchirurgie“
    (Die Befugnis erstreckt sich auf 48 Monate im Verbund.)
  • Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Radiologie“
    (Die Befugnis erstreckt sich auf 60 Monate im Verbund.)
  • Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Urologie“
    (Die Befugnis erstreckt sich über 12 Monate.)

Das Medizinische Versorgungszentrum ist eine 100-prozentige Schwestergesellschaft der Johanniter-GmbH, welcher derzeit 15 Arztpraxen angehören. Durch eine fachübergreifende Zusammenarbeit der Ärzte/ Ärztinnen des Johanniter-Krankenhauses werden Mehrfachdiagnostik und Doppeluntersuchungen verhindert und eine ganzheitliche Betrachtung der PatientInnen erleichtert.