AGB und Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Bereich des Bildungszentrums.

1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Regionalverband Bayerisch Schwaben für alle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) im Bereich des Bildungszentrums.

Veranstalter im Sinne der AGB ist die JUH unter zusätzlicher Benennung der jeweiligen Verbandsgliederung (Regionalverband), die die Ausbildung durchführt.

Kunden im Sinne dieser AGB sind die unmittelbaren Vertragspartner des Veranstalters, Teilnehmer im Sinne dieser AGB sind die Personen, die vom Kunden zur Teilnahme an einem Aus- oder Weiterbildungsangebot des Veranstalters angemeldet werden bzw. daran teilnehmen. Soweit Kunde und Teilnehmer identisch sind, finden die für den Kunden geltenden Regelungen Anwendung.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Der Kunde wird über das Bildungsangebot des Veranstalters durch Werbematerial informiert. Die darin enthaltenden Inhalte sind freibleibend und unverbindlich.

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax oder online durch E-Mail oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage der JUH.

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Fortbildungsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Im Falle der Online-Buchung per E-Mail oder über das Anmeldeformular kommt der Ausbildungsvertrag erst zustande, wenn der Kunde den in einer Bestätigungsmail des Veranstalters enthaltenen Bestätigungslink anklickt.

Die Anmeldung kann einzelne Teilnehmer oder Teilnehmergruppen umfassen, wobei Anzahl und Person der Teilnehmer festzulegen sind. Die Anmeldung kann auch die Buchung einer Inhouse-Fortbildungsveranstaltung sein.

Ein Vertrag über die Durchführung einer Bildungsmaßnahme kommt auch durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande, in dem der individuelle Leistungsumfang und weitere Seminarmodalitäten geregelt sind.

3. Leistungsumfang, Änderungen, Durchführungsgarantie

Der Veranstalter sorgt bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Dozenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, im Übrigen aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen in Werbematerial und Ausschreibungen.

Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen behält sich der Veranstalter vor, sofern dadurch nicht das Seminar in seinem Kerngehalt beeinträchtigt oder wesentlich verändert wird. Der Veranstalter ist berechtigt, den vorgesehenen Dozenten im Bedarfsfall durch einen anderen, gleich qualifizierten Dozenten zu ersetzen, wenn anderenfalls der Ausfall der Veranstaltung drohen würde.

Voraussetzung für die Durchführung einer Bildungsveranstaltung ist die Mindestteilnahme von 12 Personen (Durchführungsgarantie). Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Abrede oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.

Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird oder ein anderer, von ihm nicht zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, z.B. Erkrankung des Dozenten, Streik oder höhere Gewalt. Von der Absage erhält der Kunde so schnell wie möglich Mitteilung. Bereits vom Kunden oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen oder sonstigen Nachteilen bestehen nicht; Ziff. 9 der AGB findet ergänzend Anwendung.

Der Veranstalter wird sich im Falle der Absage um einen Ersatztermin bemühen und den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Ersatztermin wahrzunehmen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Bildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Veranstalters. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, sind die Veranstaltungskosten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Rechnungen werden entweder mit Beginn des Seminars, abschnittsweise (z.B. nach Abschluss eines Moduls) oder nach Beendigung gestellt.

Die in Einzelfällen mögliche Vereinbarung einer Ratenzahlung erfolgt nur gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung. Soll die Vergütungsleistung von Dritten erbracht werden, erlischt die Zahlungsverpflichtung des Kunden, sobald und soweit der Dritte an den Veranstalter geleistet hat. Übernimmt der Dritte die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.

Einen Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf gemäß den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Bildungsvertrags oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

5. Nichtteilnahme und Stornierungsbedingungen

Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang beim Veranstalter an.

Tritt der Kunde vom Vertrag insgesamt zurück oder storniert er die Teilnahme einzelner oder mehrerer Teilnehmer, gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen:

  • Rücktritt/Stornierung 8 bis 13 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Bildungsveranstaltung.
  • Rücktritt/Stornierung 4 bis 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Bildungsveranstaltung.
  • Rücktritt/Stornierung innerhalb von 3 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Bildungsveranstaltung.

Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Ist der Kunde zugleich Teilnehmer, steht der Wechsel des Teilnehmers unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Veranstalters; der Ersatzteilnehmer übernimmt den Ausbildungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten, wobei neben dem neuen Teilnehmer auch der ursprüngliche Kunde gesamtschuldnerisch für die Kursgebühren und alle sonstigen anfallenden Kosten haftet. Kommt ein Vertragsschluss mit dem Ersatzteilnehmer nicht zustande, kommt auch ein Wechsel nicht zustande und der Kunde bleibt in vollem Umfang für die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten verantwortlich.

Bleiben Teilnehmer ohne Rücktrittserklärung fern, ist der Kunde zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Eine Ausnahme ist im Einzelfall möglich, wenn eine durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesene akute Erkrankung des Teilnehmers oder ein anderweitiger, in der Person des Teilnehmers liegender wichtiger Grund, z.B. Tod oder akute schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen für die Nichtteilnahme verantwortlich ist; der Nachweis für das Vorliegen eines wichtigen Grundes obliegt dem Kunden.

Bereits bezahlte Seminargebühren werden im Falle des Rücktritts ggfs. unter Anrechnung der jeweiligen Bearbeitungspauschale zurückerstattet.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so schuldet er die pauschale Bearbeitungsgebühr nur insoweit als er nicht nachweisen kann, dass ein Schaden für den Veranstalter nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage des Veranstalters unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu.

Auf dieses Widerrufsrecht wird der Kunde bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers mit der Durchführung der Ausbildungsveranstaltung begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.

7. Ausschluss von Teilnehmern, Hausordnung

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Bildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung gefährden oder in sonstiger Weise den Grundsätzen der JUH zuwiderhandeln.</p

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird davon nicht berührt.

Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des Veranstalters

8. Lehrmaterialien und Zusatzleistungen

Die den Teilnehmern ausgehändigten Skripte und sonstige Unterlagen sind in der Veranstaltungsgebühr enthalten, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die jeweiligen Skripte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, Reproduktion, Aufnahme in Daten verarbeitende Medien, Verbreitung in sozialen Netzwerken oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen, ganz oder in Auszügen, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Urheberrechtsinhabers gestattet.

Lehrmittel, die nicht ausdrücklich vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Kunden von diesem selbst zu beschaffen. Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist.

9. Haftung des Veranstalters

Im Falle von vertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt haftet der Veranstalter nur bei eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder jener seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit der Kunde Verbraucher ist im Sinne des § 13 BGB, gilt dies nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und/oder Teilnehmers.

Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalspflichten) ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hierzu zählen neben fristgerechter und mängelfreier Leistungserbringung insbesondere Schutz- und Obhutspflichten. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt die Beschränkung der Haftung nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden und, soweit nicht mit dem Kunden identisch, des Teilnehmers, werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses beim Veranstalter gespeichert und genutzt, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsvertrags notwendig ist. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Darüber hinaus dürfen die Daten des Kunden zum Zweck der Information über weitere Angebote zu Produkten und Dienstleistungen der JUH gespeichert und genutzt werden, sofern der Kunde hierzu vorher ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten können der Kunde und, soweit nicht mit dem Kunden identisch, der Teilnehmer jederzeit widersprechen.

11. Alternative Streitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Bildungsverträge mit dem Veranstalter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Augsburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Bildungsvertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort.

13. Formerfordernis und Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen eines Bildungsvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder durch E-Mail bestätigt werden; dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Individuelle vertragliche Abreden gehen dieser Regelung vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Bildungsvertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort.