Was tun im Todesfall – die ersten Schritte

Manchmal kann man sich darauf vorbereiten. Manchmal trifft es einen unerwartet. In jedem Fall aber ist der Verlust eines nahestehenden Menschen eine Ausnahmesituation. Schnell ist man überfordert – was ist zu tun? Wir nennen Ihnen einige wichtige Schritte, die in einem solchen Fall beachtet werden müssen.

Am Todestag selbst:

  1. Ausstellung eines Totenscheins
    Informieren Sie den Hausarzt oder die 116 117, damit ein Arzt die Leichenschau vornimmt. Die Kosten übernehmen für gewöhnlich die Hinterbliebenen. Der Totenschein wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde und den Transport durch das Bestattungsinstitut benötigt. VORSICHT: Ein Notarzt stellt für gewöhnlich nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus.
  2. Benachrichtigung der Angehörigen
    Sicher gibt es Menschen, die sich von dem Verstorbenen gerne verabschieden würden. Hierfür gibt es eine Frist von 24-48 Stunden (je nach Bundesland). Solange darf der Verstorbene noch zu Hause bleiben. Traditionell wird in dieser Zeit eine Totenwache abgehalten.
  3. Abholung des Verstorbenen
    Bestellen Sie ein Bestattungsinstitut für die Abholung des Verstorbenen. Mit diesem wird auch die Art der Bestattung festgelegt (Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung). Die meisten Anbieter sind 24 Std. am Tag erreichbar und übernehmen für Sie auch viele der organisatorischen Dinge, wie die Beantragung der Sterbeurkunde, die Abmeldung des Verstorbenen beim Standesamt oder die Organisation der Trauerfeier.
  4. Unterlagen bereitlegen
    Für die verschiedenen Schritte brauchen Sie einige Unterlagen, von denen Sie im besten Fall wissen, wo sie vom Verstorbenen aufbewahrt wurden.
  • Personalausweis (zum Abmelden beim Standesamt)
  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt, zur Vorlage beim Bestatter und Standesamt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde bei Verwitweten
  • Krankenkassenkarte (verliert am Todestag die Gültigkeit)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Grabdokumente (z.B. bei einem bereits vorhandenen Familiengrab)
  • Willenserklärungen zur Bestattungsart, Vorsorgeverträge mit Bestattungsinstituten
  • Versicherungen oder Gewerkschaftsmitgliedschaften (Sterbegeldauszahlung)

2-3 Tage nach dem Todesfall:

  1. Weitere Stellen informieren
    In den nächsten Tagen sollten Sie Versicherungen informieren und ggf. den Arbeitgeber benachrichtigen.
  2. Testament und Vollmacht
    Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, sind sie verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben. Ist ein Testament bereits beim Amtsgericht hinterlegt, erfolgt die Testamentseröffnung automatisch. Falls kein Testament vorliegt, beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht. VORSICHT: Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe als angenommen – inklusive Schulden. Im besten Fall existiert zudem eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmacht, die Sie transmortal berechtigt, z.B. Bankgeschäfte zu tätigen. Dies ist wichtig, um Lastschriftverfahren zu stoppen, Verträge zu kündigen oder wichtige Rechnungen bezahlen zu können. Erfahren Sie mehr zu dem Thema Vorsorgevollmachten und Testamente bei einem unserer Fachvorträge.
  3. Gelder und Renten beantragen
    Ist der Verstorbene verheiratet gewesen, steht der oder dem Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente zu. Diese muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Bei vorhandenen Lebens- und Sterbegeldversicherungen wird ein Bestattungs- und Sterbegeld ausgezahlt.
  4. Trauerfeier und Bestattung
    Letztlich geht es daran, die Trauerfeier zu planen. Das Bestattungsinstitut wird Sie hierbei unterstützen und setzt sich ggf. auch mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung. Hier sind einige Punkte, die wichtig sein können:
  • Trauerredner organisieren (planen Sie ein ausführliches Gespräch ein)
  • Ggf. Termin mit dem Pfarrer vereinbaren
  • Musik auswählen (achten Sie auf die technischen Gegebenheiten vor Ort)
  • Einladungen verschicken
  • Traueranzeige schalten (öffentliche Bestattung oder Bestattung im engsten Familienkreis)
  • Blumen bestellen (alternativ wird häufig um Kondolenzspenden für einen guten Zweck gebeten. Erfahren Sie hier mehr zu Kondolenzspenden.)
  • Ein Restaurant für den Leichenschmaus aussuchen

Nach der Bestattung:

  1. Dankschreiben
    Eventuell wurde bei der Bestattung um Spenden für einen guten Zweck statt Blumenspenden gebeten. Bedanken Sie sich dafür, informieren Sie ggf. über die Verwendung des Geldes. 
  2. Digitaler Nachlass
    Der digitaler Nachlass wie Accounts in sozialen Medien, etc. gehört zur Erbmasse, d. h. Sie verfügen nach dem Erbfall über die Berechtigung diese zu löschen oder weiterzuführen. Im besten Fall hat der Verstorbene hierzu eine gesonderte Vollmacht mit seinen Wünschen erstellt. Erfahren Sie hier mehr über den digitalen Nachlass.
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