Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Tübingen

Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.

Unsere Leistungen

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.

In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.

Anmeldung für Module mit 8 oder 16 Unterrichtseinheiten (UE)

Melden Sie sich je nach Bedarf für einzelne Themenmodule zu 8 Unterrichtseinheiten (UE) an oder für die komplette Fortbildung mit 16 UE. Die Termine sind unten aufgeführt.