Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Tübingen
Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.
Unsere Leistungen
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.
In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.
Anmeldung für Module mit 8 oder 16 Unterrichtseinheiten (UE)
Melden Sie sich je nach Bedarf für einzelne Themenmodule zu 8 Unterrichtseinheiten (UE) an oder für die komplette Fortbildung mit 16 UE. Die Termine sind unten aufgeführt.