Hier erfahren Sie alles über die Inhalte und das Konzept der Erstorientierungskurse (EOK)
EOK
Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte (EOK)
Erstorientierungskurse sind ein Integrationsangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Kurse richten sich an Schutzsuchende und Zugewanderte, die (noch) keine Möglichkeit haben, einen Integrationskurs zu besuchen oder für einen Integrationskurs (noch) kein passendes Angebot haben.
Ziel der Erstorientierungskurse ist, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen erste Deutschkenntnisse, Wissen für die Bewältigung alltäglicher Aufgaben (u.a. Wohnungssuche, Anmeldung von Kindern an Schule und Kita, das Erledigen von Einkäufen) sowie wichtige Fähigkeiten zu vermitteln, um den beruflichen Einstieg und die Integration in die deutsche Gesellschaft zu meistern.
Die Erstorientierungskurse tragen entscheidend zur Sprachbildung und zur Vermittlung von Orientierungswissen bei. Bildung schafft eine Grundlage für nachhaltige Integration ausgeglichenen. Zudem kann bei den Erstorientierungskursen bereits nach relativ kurzer Zeit ein Lernerfolg festgestellt werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden mit einem Gerüst von Sprache, Schrift und Orientierungswissen ausgestattet.
Die Erstorientierungskurse sind ein entscheidender Weg zur (wörtlich zu verstehenden) Mündigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mit der sie die Passivität verlassen und zu einem aktiven Teil der Gesellschaft werden können. Die EOK tragen vor Ort zur Einbindung der Schutzsuchenden und Zugewanderten in den lokalen Lebenszusammenhang bei.
Aufbau und Inhalte
Die Erstorientierungskurse werden leicht zugänglich, teilnehmenden-, und bedarfsorientiert gestaltet.
In den Erstorientierungskursen gibt es keine Trennung nach Herkunftsland oder Sprachstand.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Unterrichtsmodule
Ein Kurs von 300 Unterrichtseinheiten (UE) besteht aus 6 Modulen à 50 UE. Diese 6 Module stellen sich die Lehrkräfte aus einem Pool von 11 Modulen zusammen, wobei das Modul „Werte und Zusammenleben“ ein Pflichtmodul ist.
Der Unterricht wird ergänzt durch Exkursionen. Beispielsweise bietet sich im Laufe des Moduls Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität ein Ausflug mit den lokalen öffentlichen Verkehrsmitteln an. Diese Exkursionen helfen den Teilnehmenden zusätzlich, sich in Deutschland zu orientieren und das Gelernte umzusetzen. Dabei sind die Lehrkräfte in der Umsetzung prinzipiell frei.
Teilnahme
Die Teilnahme an Erstorientierungskursen ist freiwillig und kostenfrei.
Die 11 Module sind
In diesem Modul gewinnen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen ersten Eindruck vom kulturellen und alltäglichen Leben in Deutschland: Tagesabläufe, Uhrzeiten und Terminkalender, Formulare und Briefe, Bankautomaten und -überweisungen aber auch über Hobbys, Einkäufe und andere alltägliche Themen werden besprochen.
In diesem Modul lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Grundwortschatz des menschlichen Körpers und medizinische Grundbegriffe, die Unterscheidung zwischen Haus- und Fachärzten und das Verhalten bei Notfällen.
In diesem Pflichtmodul werden Werte wie u.a. gegenseitiger Respekt, Toleranz und Kompromissbereitschaft vermittelt und über gesellschaftliche Regeln (Pünktlichkeit, Hausordnung) sowie das Grundgesetz aufgeklärt.
Dem Modul „Arbeit“ kommt eine elementare Rolle zu, da die Integration in den Arbeitsmarkt ein wesentlicher Schritt ist, um den Schutzsuchenden und Zugewanderten eine eigenständige Versorgung zu ermöglichen. Es wird erläutert und eingeübt, wie man nach Stellen sucht, wie Bewerbungen und Lebensläufe geschrieben werden, wie Vorstellungsgespräche ablaufen, usw. Auch über Arbeitsverträge, Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wird aufgeklärt.
Die Teilnehmenden lernen in diesem Modul das deutsche Schulsystem und die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung kennen. Sie lernen, wie eine Anmeldung abläuft, welche Verpflichtungen beachtet werden müssen (z.B. das Entschuldigen von Abwesenheiten), welche Ausstattung notwendig ist, welche Konzepte es gibt, usw.
Welche Feste werden in Deutschland gefeiert? Welche Feiertage gibt es? Wie kann ich meine Freizeit vor Ort gestalten? Welche Museen gibt es? Welche Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche, vor allem im weniger urbanen Bereich? Diese Fragen und Themen werden in diesem Modul besprochen.
Das Modul „Einkaufen“ vermittelt nicht nur grundlegendes Vokabular zum Thema Ernährung, sondern vermittelt auch Wissen und Fähigkeiten zur Bezahlung und Geldwechseln, zum Preisvergleich, Haltbarkeitsdatum, Pfandsystem, zu Maßeinheiten, etc.
Das Modul „Mediennutzung“ klärt u.a. über Regeln und Gepflogenheiten im Umgang mit Smartphones, Tablets und Computern sowie über die unterschiedlichen Ausdruckweisen auf (z.B. Brief und E-Mail). Auch die sprachlich formalisierte bzw. amtliche Sprache, mit denen die Teilnehmenden täglich zu tun haben, wird behandelt. Schließlich werden nicht nur digitale Medien thematisiert, sondern auch journalistische Texte, Literatur, usw.
Wo sucht man nach einer Wohnung? Wie bewirbt man sich auf eine Wohnung? Was sind die Schritte bis zum Mietvertrag? Worauf muss man achten? Wie möbliert man die Wohnung und wo bekommt man die Ausstattung? Welche Regeln und Pflichten hat man als Mieter oder Vermieter? Wie wird der Müll getrennt und entsorgt? Hierum geht es in diesem Modul.
Das Ziel des Moduls ist es, die Teilnehmer zu ermächtigen, selbstständig Wege zu finden, nach Wegweisungen zu fragen oder solche zu geben und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
In diesem Modul werden Grundlagen der Kommunikation erläutert und eingeübt: sich vorstellen, einander Fragen stellen, sich kennenlernen, sich gegenseitig beschreiben, usw.
Erstorientierungskurse in Hessen
Das ursprünglich aus Bayern stammende Konzept „Erstorientierung für Asylbewerber und Asylbewerberinnen“ wurde 2016 unter anderem in Hessen getestet und evaluiert. Nach erfolgreichem Pilotverfahren hatten die zuständigen Fachministerien der Bundesländer - in unserem Fall das Hessische Ministerium für Soziales und Integration - das sogenannte Roll-Out-Verfahren ausgeschrieben, für das sich bundesweit zahlreiche Träger beworben hatten.
Zum 01.07.2017 starteten in Hessen die ersten 4 EOK-Träger; stand heute beteiligen sich insgesamt 6 Trägeram EOK-Programm in Hessen.
2020 begann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Einführung sogenannter Zentralstellen in einigen ausgewählten Bundesländern, so auch in Hessen. Mit in Kraft treten der aktuellen EOK Förderrichtlinien am 01.01.2023 gibt es in allen Bundesländern Zentralstellen für Erstorientierungskurse.
Die sechs in Hessen tätigen Träger bieten ein leistungsstarkes Portfolio an; sie sind erfahren, sie sind regional breit gestreut.