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07.12.2023 | Landesgeschäftsstelle Hannover (Verwaltung)

Stellungnahme: Rettungsassistenten auf Rettungswagen

Johanniter-Unfall-Hilfe zur Beschlussempfehlung des Innenausschuss an den Niedersächsischen Landtag zur Verlängerung der Frist für den Einsatz von Rettungsassistenten auf Rettungswagen

Johanniter Einsatz Rettungswagen

„Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt diese Beschlussempfehlung des Innenausschusses an den Landtag zur Fristverlängerung sehr. Wir hatten diese Forderung verschiedenen politischen Gremien in der Vergangenheit vorgeschlagen. Von dieser Regelung werden wir Gebrauch machen, da es aktuell noch eine mittlere zweistellige Zahl Rettungsassistenten auf den Johanniter-Rettungswachen betrifft. Den Zeitraum bis zum 1. Januar 2027 werden wir intensiv nutzen, um die Zahl der ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu erhöhen", so Landesvorstand Uwe Beyes vom Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Zum Hintergrund
Die Johanniter-Unfall-Hilfe betreibt in Niedersachsen/Bremen 26 Rettungswachen mit über knapp 80.000 Rettungsdiensteinsätzen pro Jahr. Die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst stellt der Notfallsanitäter (m/w/d) und bis Ende 2013 der Rettungsassistent (m/w/d) dar. Der Notfallsanitäter durchläuft eine dreijährige Vollzeit-Berufsausbildung, welche 2014 eingeführt wurde und inhaltlich umfangreicher und eine höhere Qualität mit sich bringt, als die damalige zweijährige Ausbildung des Rettungsassistenten. Die Aufteilung erfolgte in eine schulische Ausbildung (ein Jahr) und 1600 Stunden Einsatzerfahrung auf dem Rettungswagen als zweite Einsatzkraft. Nach 2014 wurde die Ausbildung zum Rettungsassistenten eingestellt. Bisherige Rettungsassistenten konnten sich in den vergangenen Jahren mit Ergänzungslehrgängen fortbilden und eine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter ablegen.

Der Rettungssanitäter (m/w/d), als zweite Einsatzkraft auf dem Rettungswagen, beinhaltet einen theoretischen Grundlehrgang (240 Stunden) in einer anerkannten Rettungsdienstschule (z. B. Johanniter-Akademie Niedersachsen/Bremen in Hannover). Es folgt ein anschließendes Klinikpraktikum von 80 Stunden (z. B. in einer Notaufnahme bzw. Intensivstation) und danach dann ein 160 Stunden-Praktikum auf einem Rettungswagen. Wenn dies absolviert ist, endet die Ausbildung mit einem Abschlusslehrgang (40 Stunden) und einer Abschlussprüfung. In der Regel wird der Rettungssanitäter als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt und assistiert dem Rettungsassistenten bzw. dem Notfallsanitäter bei der Patientenversorgung.

In der Rettungsdienstbranche besteht ein Fachkräftemangel, der mittlerweile an verschiedenen Orten dazu führt, dass einzelne Schichten, z. B. durch kurzfristige Ausfälle durch Krankheit, eines Rettungswagens nicht besetzt werden können. Da die Gründe dafür sehr komplex sind, verweisen wir auf das Positionspapier vom Landesverband Niedersachsen/Bremen zum Thema Rettungsdienst im Internet: https://www.johanniter.de/juh/lv-ndsbr/medienservice/politik/ und des Weiteren auf das Positionspapier der Bundesgeschäftsstelle der Johanniter unter https://www.johanniter.de/presse/nachricht/johanniter-setzen-impulse-fuer-verbesserung-der-notfallversorgung-7343/