Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in Gronau

Die Johanniter bilden betriebliche Brandschutzhelferinnen und -helfer entsprechend der Vorgaben der Berufsgenossenschaften aus.

Eine Person löscht mit einem Feuerlöscher ein Feuer

Unsere Leistungen

Per Gesetz ist jedes Unternehmen verpflichtet mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten zu Brandschutzhelfern und -helferinnen auszubilden und als solche zu benennen. Die Johanniter bereiten Ihre Mitarbeitenden in einer praxisorientierten Brandschutzhelferausbildung umfassend auf ihre Aufgaben und das Einsatzgebiet vor. Die Schulung vermittelt Grundzüge des Brandschutzes und die Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Es wird über die Gefahren durch Brände aufgeklärt und das richtige Verhalten im Brandfall und bei der Evakuierung geübt. Auch die praktische Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern ist Teil unserer Brandschutzhelferausbildung. Der Lehrgang entspricht den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2.

Brandschutzhelfer-Lehrgang inklusive Evakuierungshelfer

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Mitarbeiter im Brandschutz auszubilden. Der Gesetzgeber schreibt in den Arbeitsstättenrichtlinien einen Mindestwert von fünf Prozent der Beschäftigten vor. Je nach Kundenfrequenz und/oder Gefährdungslage kann die Zahl auch höher liegen. JEDER Betrieb muss mindestens einen Brandschutzhelfer haben. Zu beachten gelten besondere Faktoren wie Schichtarbeit und die Abwesenheit von Mitarbeitern aufgrund von Urlaub, Fortbildungen oder Krankheit.

Die Johanniter im Regionalverband Südniedersachsen schulen Ihre Mitarbeiter zum qualifizierten Brandschutzhelfer.
In nur 4 Stunden macht unser Experte die Teilnehmer fit für den Ernstfall – in unserer Ausbildungsstätte (ab 5 Teilnehmern) oder auch Inhouse in Ihrem Betrieb. Praxisorientierung steht dabei im Vordergrund. Ein Brandsimulator sorgt für Realitätsnähe.

Brandschutzhelfer – Pflicht in jedem Unternehmen
Brandschutz ist in jeder Firma gesetzliche Pflicht, das ergibt sich aus Arbeitsschutzgesetz § 10, den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 § 22 Abschnitt 2 sowie aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 Abschnitt 6.2, zusammengefasst in der der DGUV Information 205-001 Absatz 3.
Jetzt zum betrieblichen Brandschutzhelfer ausbilden!
Inhalte der Ausbildung in Theorie und Praxis:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände und richtiges Verhalten im Brandfall
  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Realitätsnahe Übung mit Simulationsgeräten

Brandschutzhelfer unterstützen den Unternehmer im Bereich des vorsorgenden Brandschutzes, in der Brandbekämpfung, in der Bedienung von Brandschutzeinrichtungen und bei der Einweisung der Feuerwehr – und sie sorgen für Rechtssicherheit.

Qualifizieren Sie Ihr Team mit den Brandschutzexperten der Johanniter im Regionalverband Südniedersachsen!
Termine laufend bzw. nach persönlicher Absprache planbar.
Haben Sie Interesse an unseren Ausbildungen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere Informationen:

Dauer: 4 Stunden

Lehrgangsort: bei Ihnen vor Ort als Inhouseseminar oder an den Bildungsstandorten der Johanniter

Kosten: 140 Euro

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern per E-Mail unter ausbildung.einbeck@johanniter.de

Hier finden Sie unsere AGBs