Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Oldenburg

Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.

Zwei Teilehmende sitzen im Klassenraum der Johanniter-Akademie

Unsere Leistungen

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.

In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.

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