Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Viernheim

Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.

Unsere Leistungen

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.

In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.