Nachbarschaftshilfe Fortbildung im Landkreis Meißen/Mittelsachsen

Diese Fortbildung richtet sich an bereits tätige Nachbarschaftshelferinnen und -helfer nach § 45b SGB XI. Sie dient der regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung des Wissens im Bereich der Nachbarschaftshilfe und ist Voraussetzung für den Erhalt der Qualifizierung.

Unsere Leistungen

Diese Fortbildung richtet sich an Personen, die bereits im Bereich der Nachbarschaftshilfe als Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer gemäß § 45b SGB XI tätig sind. Sie ist in regelmäßigen Abständen – in der Regel mindestens alle drei Jahre – erforderlich, um die bestehende Qualifikation aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der Schulung wird vorhandenes Wissen gezielt aufgefrischt und auf den aktuellen wissenschaftlichen sowie rechtlichen Stand gebracht. Darüber hinaus bietet der Kurs die Möglichkeit, wichtige Themenbereiche der Nachbarschaftshilfe zu vertiefen und die eigene Handlungssicherheit im Alltag weiter zu stärken.