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Geld- und Sachspenden

Geldspenden

Für Sachspenden kann aufgrund finanzamtlicher Regelung nur dann eine Zuwendungsbestätigung erfolgen, wenn uns dafür eine Rechnung übersandt wird, die den Hinweis "gegen Zuwendungsbestätigung" enthält

Daher ist eine Zuwendungsbestätigung auf Sachspenden nur an Firmen und Selbstständige, jedoch leider nicht an Privatpersonen möglich.

Einzelspenden helfen uns in hohem Maße, Hilfe-Aufgaben zu erfüllen. Viele Sachleistungen für hilfebedürftige Menschen können gezielter und kurzfristiger mit diesen finanziellen Mitteln erworben werden.
Spenden an uns sind steuerlich absetzbar.
Bis zu 200 Euro werden quittierte Überweisungsformulare von den Finanzämtern anerkannt, darüber hinaus stellen wir gern Zuwendungsbestätigungen aus.

Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Bankverbindung:

Johanniter-Hilfsgemeinschaft Hamburg
Deutsche Bank PGK AG Hamburg
IBAN DE63 2007 0024 0469 2448 00
BIC DEUTDEDBHAM

Es sind von uns weder Spendensammler noch Mitgliederwerber unterwegs. Spendendosen sind ausschließlich bei Veranstaltungen von uns aufgestellt, niemals auf der Straße oder an der Haustür (gilt nicht für die Johanniter-Unfall-Hilfe).

Sachspenden

Für bestimmte Hilfe-Aufgaben suchen die Helferinnen und Helfer gezielt nach Sachspenden. Durch große Resonanz auf solche Anfragen helfen Sie den bedürftigen Menschen in hohem Maße. Meist senden wir dazu schriftliche Hinweise und Bitten an Presse, Personenkreise, nicht selten auch an Firmen.
Nicht sachdienlich sind dagegen Sachspenden, die uns ohne Vorabsprache ins Haus stehen. Dies gilt insbesondere für Kleiderspenden.

Ihr Ansprechpartner (siehe unter "Kontakt") erteilt gerne Auskünfte zu gezielten Sachspenden.