Ihre Geldauflagen bringen schnelle Unterstützung

Durch Verfahrenseinstellungen mit Geldauflagen zugunsten der Johanniter ermöglichen Sie unbürokratische Hilfe.

Kontaktieren Sie uns

Geldauflagen für den guten Zweck

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Jede Geldauflage hilft uns. Sie als Richterin und Richter, als Vertreterin und Vertreter der Staatsanwaltschaft tragen durch die Zuweisung von Geldauflagen zugunsten der Johanniter dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:

  • Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen. 
  • Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
  • Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
  • Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
  • Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern einen aktuellen Projektbericht und weitere Informationen zu unserer Arbeit.  

Beispiele aus unserer Arbeit, wie Ihre Geldauflage wirkt

Hoffnung für Mütter und Kinder

Ein Baby mit Schnuller schaut ruhig in die Kamera, während es von einer erwachsenen Person im Arm gehalten wird.

Verselbstständigungsfond Marita Beissel Haus der Johanniter

Das Marita Beissel Haus der Johanniter im Landkreis Weilheim-Schongau bietet jungen Schwangeren und Müttern in schwierigen Lebenssituationen einen geschützten Ort mit Sicherheit, Verständnis und Zukunftsperspektiven.

Wie wir mit dieser einzigartigen Mutter-Kind-Einrichtung helfen:

  • Wir stellen die Kaution für eine eigene Wohnung
  • Wir unterstützen bei der Erstausstattung der neuen Wohnung nach Auszug aus der Einrichtung
  • Wir unterstützen die Teilnahme an Sport oder Kulturangeboten für die Kinder

First Responder

 Ehrenamtliche Lebensretter aus der Nachbarschaft

Bei einem Herz- oder Atemstillstand zählt jede Sekunde. Unsere ehrenamtlichen First Responder haben kurze Anfahrtswege, sind bestens ausgestattet und ergreifen lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Wie wir mit dem First Responder helfen:

  • speziell ausgebildete Ehrenamtliche werden von der Leitstelle mit alarmiert
  • in wenigen Minuten am Unfallort
  • wertvolle Unterstützung für die rettungsdienstliche
  • Versorgung, besonders in ländlichen Regionen
  • Überlebenschancen bei Notfällen wie Herzinfarkte oder Unfällen werden deutlich erhöht

Lacrima

Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche

Wenn Kinder Mama oder Papa durch den Tod verlieren, bricht ihre Welt zusammen. In unseren Lacrima-Trauergruppen helfen wir Kindern, den Verlust zu verarbeiten.

Wie wir mit Lacrima helfen:

  • Trauergruppen für Kinder und Jugendliche
  • ein umfangreiches Beschäftigungsangebot hilft Kindern, Ausdrucksformen für ihre Trauer zu finden
  • Trauerbegleitung durch speziell geschulte Ehrenamtliche
  • für die Betroffenen kostenfrei
  • Unterstützung für die Angehörigen

Alle vorgestellten Angebote werden rein über Geldauflagen der Gerichte und Spenden finanziert

Die Johanniter im Regionalverband Oberbayern leisten in vielen weiteren Bereichen wichtige Hilfe für die Bevölkerung, z. B.:

  • Bevölkerungsschutz (z. B. Hochwasser)
  • Rettungshundestaffeln
Geldauflagen bauen Wege, um soziale Verantwortung zu übernehmen, sie sind Brücken in eine gerechtere Gesellschaft.
Alexandra Reinhart, Mitglied des Regionalvorstandes

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine gerichtliche Geldauflage erfüllen? Auch wenn Ihre Überweisung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür. Denn es bringt auch etwas Gutes: Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld kommt direkt bedürftigen Menschen zugute. Allerdings können Sie den Betrag nicht als Spende von der Steuer absetzen. Ob für den Betrieb von Mutter-Kind Einrichtungen und Kinderprojekten oder die Unterstützung von Ehrenamtlichen – durch die Zuweisung von Bußgeldern finanzieren die Johanniter verschiedene Hilfsprojekte und Ausbildungen unserer ehrenamtlichen Mitarbeitenden.

Geben Sie bei Ihrer Zahlung unter dem Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts an. Nur so können wir dem Gericht Ihre Überweisung bestätigen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für Bußgelder keine Spendenquittung ausstellen. Wir dürfen auch nicht über Ratenzahlungen oder Aufschub von Zahlung verhandeln. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
IBAN: DE76 3702 0500 0004 3044 00
BIC: BFSWDE33XXX

Ihre Ansprechperson

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