Wir sind für Sie und Ihr Kind da

Die Individual- und Schulbegleitung der Johanniter im Regionalverband Oberbayern

Infos für Eltern

Unsere Individual- und Schulbegleitung meistert alltägliche Herausforderungen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind

Unser qualifiziertes Team für Individual- und Schulbegleitung unterstützt körperlich oder psychisch beeinträchtigte Kinder beim Besuch einer Regelschule, einer Fördereinrichtung oder einer Kindertagesstätte. Täglich sichtbare Erfolge zeigen, wie wichtig die individuelle Betreuung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist. Dabei geben wir soviel Hilfe wie nötig und soviel Freiraum wie möglich.

Was ist Individual- und Schulbegleitung?

Wir Johanniter unterstützen junge Menschen mit Beeinträchtigung, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Sie ermöglichen den Besuch von für sie geeigneten Einrichtungen, wie Kindergarten und Schule. Aufgaben bewältigen und Hürden überwinden fällt jungen Menschen mit Beeinträchtigung oftmals schwer. Mit einer unterstützenden Begleitung an der Seite geht vieles leichter. Verlässliche Begleitpersonen, die gezielt für das Kind ausgewählt werden, helfen, den Alltag zu bewältigen.

Für welche Kinder ist eine eine Individual- und Schulbetreuung sinnvoll?

Für Kinder, Schülerinnen und Schüler mit seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen, Behinderung im Autismusspektrum, schweren Mehrfachbehinderungen, Behinderung mit starker Kommunikationsstörung oder stark herausforderndem Verhalten.

Ziele der Individual- und Schulbegleitung

  • Ziele sind sowohl die Inklusion in der Einrichtung/Schule als auch die individuelle Erweiterung der sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten, unter Berücksichtigung der größtmöglichen Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen
  • So weit wie möglich die Unabhängigkeit und die Leistungen des Schülers zu fördern

Schulbegleitung kann sowohl in einer Regelschule als auch in Förderzentren stattfinden

Unsere Expertise im Bereich Individual- und Schulbegleitung

  • Inklusion und Teilhabe 
  • Begleitung in Schulen und Kindertagesstätten  
  • 1:1 oder 1:2 Betreuung 
  • Vertretungsmanagement 
  • Fest angestellte Mitarbeitende
  • Leistung der Eingliederungshilfe 
  • Informationen zur Antragsstellung
  • Fachliche Anleitung und Begleitung der Mitarbeitenden
  • Mitarbeitende mit unterschiedlichen Qualifikationen 
  • Zuständig für das Stadtgebiet und Landkreis München sowie Oberbayern

Die Unterstützung in der Individual- und Schulbegleitung umfassen ein breites Spektrum

  • Die Individual- und Schulbegleitung unterstützt bei der Bewältigung des Schulalltags und gibt Hilfen zur Mobilität, Fortbewegung oder Orientierung im Schulhaus
  • Unterstützt bei der Aneignung der Lerninhalte im Unterricht
  • Bietet Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern mit dem Ziel der Integration in der Klasse und fördert die Kommunikation mit Lehrkräften und den Mitschülern
  • Hilft im emotionalen und sozialen Bereich
  • Bei Bedarf unterstützt die Individual- und Schulbegleitung bei einfache einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung, wie zum Beispiel Hilfe beim Toilettengang und Unterstützung beim Essen

Wie erhalten Sie eine Individual- und Schulbegleitung für Ihr Kind?

Für die Genehmigung einer Schulbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger (Bezirk Oberbayern oder Jugendamt) gestellt werden.

Hierfür benötigen Sie:

  • ein ärztliches Gutachten
  • eine Stellungnahme der Schule oder Einrichtung, mit der Begründung für eine Individual- und Schulbegleitung und dem benötigten Stundenumfang

Der Antrag erfolgt über die Erziehungsberechtigten

  • Für die Kostenübernahme einer Individual- und Schulbegleitung erfolgt der Antrag über die Erziehungsberechtigten beim zuständigen Kostenträger (Bezirk Oberbayern - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendämter, Sozialbürgerhäuser, Landratsämter - eventuell Krankenkassen)

Recht auf Teilhabe und Sicherstellung der Kostenübernahme bei Individual- oder Schulbegleitungbegleitung

  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht in einer Regelschule o. ä., - auch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen.
  • Grundlage dafür ist die UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 gilt.
  • Die Kosten für eine Schul- oder eine Individualbegleitung bei Kita etc. sind durch die Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) klar geregelt und werden darüber sichergestellt.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch.

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