Ombudsstelle der Johanniter

Eine Ombudsstelle, was ist das eigentlich?

Die Ombudsstelle hilft kostenlos, wenn es Probleme gibt, z. B. in Kitas oder Horten, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in einer Pflegefamilie oder einem Jugendclub, bei gerichtlichen Verfahren oder bei der Beantragung/Erstellung von Urkunden (z.B. Unterhalt). Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig vom Jugendamt und anderen staatlichen Einrichtungen.  In der Ombudsstelle sind die Ombudspersonen tätig, Sie hören zu, versuchen die Ausgangslage einzuordnen und suchen mit allen Beteiligten dann nach einer Lösung. Sie können vermitteln und beraten die Beteiligten. Eine Ombudsperson ist neutral. Das heißt: Sie hört sich die jeweiligen Beteiligten eines Konfliktes an und bevorzugt dabei keine Seite.  Ziel ist es, die Hilfesuchenden zu unterstützen, zwischen den Parteien (z. B. Jugendamtsmitarbeiter*in und Familie) zu vermitteln und so für den gewünschten Ausgleich in dem Kinder- und Jugendhilfeverfahren zu sorgen.

Die Ombudsstelle wird vom Land Brandenburg gefördert.

Wer kann die Ombudsstelle nutzen?

  • Junge Menschen bis 27 Jahre
  • Eltern, Großeltern und andere Sorgeberechtigte
  • Fachkräfte

Bedingung: ein Kinder- und Jugendhilfe-Hintergrund 

Fragen und Antworten

Vertraulichkeit und Anonymität

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch arbeiten wir anonym. Es gibt klare Regeln zur Datenerfassung und zur Berichterstattung — immer so, dass die Identität Hilfesuchender geschützt bleibt.

Qualität und Vernetzung

Die Johanniter arbeiten in Fachgremien und Netzwerken mit. Wir teilen gute Praxis und arbeiten daran, mit der Ombudschaft die Jugendhilfe besser zu machen. So sichern wir Qualität und Weiterentwicklung.