16.10.2026 | Johanniter-Kinderkrippe Campusküken

Beherzt Handeln rettet Leben

Johanniter zum Tag der Wiederbelebung am 16.10.: Einziger Fehler, den man machen kann, ist nicht zu tun.

Immer wieder erleben Rettungskräfte dieselbe Situation: Bis sie eintreffen, hat niemand mit der Wiederbelebung begonnen. Laut Statistik ist das bei jedem zweiten Herz-Kreislauf-Stillstand so. Zum Tag der Wiederbelebung am 16. Oktober erklärt Juliane Mörsdorf, Erste-Hilfe-Ausbildungsleiterin bei den Johannitern in München, worauf es bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung ankommt.

„Dadurch geht kostbare Zeit verloren“, weiß Juliane Mörsdorf. Denn ein Herz-Kreislauf-Stillstand ist lebensbedrohlich, jetzt zählt jede Minute. „Beherzte Hilfe verbessert die Überlebens- und Gesundungschancen erheblich“, betont sie. „Es ist also sehr sinnvoll, sich mit den Wiederbelebungsmaßnahmen vertraut zu machen. Und vor allem: Trauen Sie sich, zu helfen – egal, ob jeder Handgriff sitzt.“

Mit der Herzdruckmassage beginnen

Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung zählt vor allem eines: die Herzdruckmassage. Sie sorgt dafür, dass das Blut weiter zirkuliert. Dieses enthält zunächst noch genug Restsauerstoff, um Gehirn und andere lebenswichtige Organe zu versorgen.

„Zusätzlich zu beatmen, bevor die Rettungskräfte eintreffen, ist zwar sehr sinnvoll. Falls der oder die Helfende das nicht schafft, kann die Beatmung aber notfalls unterbleiben“, so Mörsdorf.

Vielerorts sind inzwischen auch Defibrillatoren zugänglich. Die Geräte geben einen Stromimpuls ab, der das Herz wieder in Gang bringen kann und sollten geholt werden, wenn mehrere Ersthelfer vor Ort sind und die Herz-Lungen-Wiederbelebung so nicht unterbrochen werden muss. „Keine Sorge“, beruhigt die Expertin, „das Gerät leitet Sie durch die Reanimation und löst den Stromimpuls nur aus, wenn wirklich Bedarf besteht.“

Auf alle Fälle Hilfe holen

Wer Erste Hilfe leistet, muss nicht befürchten, bei eventuellen Fehlern zur Rechenschaft gezogen zu werden. „Letztlich gibt es nur Eines, was man bei der Ersten Hilfe falsch machen kann – nämlich nicht zu tun“, so Juliane Mörsdorf. Helfende sind zudem gegen Schäden abgesichert, die ihnen eventuell selbst entstehen.

Übrigens besteht die gesetzliche Pflicht, so gut wie möglich Hilfe zu leisten – falls nicht schon andere Menschen helfen. Ausnahmen gelten, wenn die helfende Person sich dabei selbst gefährden würde, sie eine andere Pflicht vernachlässigen müsste, etwa die Betreuung kleiner Kinder oder die verletzte Person die Hilfe ablehnt.

Wer nicht selbst helfen kann, ist dennoch verpflichtet, Hilfe zu holen: die 112 anzurufen oder jemanden darum zu bitten, das sofort zu tun.

Tipp: Die Johanniter bieten regelmäßig Erste-Hilfe-Schulungen an. Die nächsten freien Termine und eine Online-Anmeldung finden Sie unter johanniter.de/muenchen.