11.02.2026 | Regionalverband Oberfranken

Johanniter unterstützen Sanitätsdienst der Bundeswehr

Verwundeten-Transportkomponente 100 neu installiert – Auch zwei Krankentransportwagen aus Oberfranken gehören zum Kontingent

Einige Krankentransportwagen aus der Transportkomponente 100 der Johanniter wurden Ende Januar auf dem Gelände des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn vorgestellt.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe baut ihre Unterstützung für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge weiter aus. Aus Beständen ihrer Regionalverbände stellen die Johanniter bundesweit 100 Krankentransportfahrzeuge für den qualifizierten Transport Verwundeter bereit. Die Fahrzeuge der neuen Verwundeten-Transportkomponente 100 (VTpK-JUH100) stehen sowohl für Einsätze innerhalb Deutschlands als auch – bei entsprechender Beauftragung – im Bündnisgebiet zur Verfügung. Auch der Regionalverband Oberfranken der Johanniter unterstützt diese Kooperation mit dem Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr mit zwei Krankentransportwagen.

Die Komponente übernimmt im Regelfall den Transport von verwundeten Soldatinnen und Soldaten aus Aufnahmezentren des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Deutschland und bringt diese in Krankenhäuser oder andere geeignete medizinische Einrichtungen zur Weiterbehandlung. Darüber hinaus kann die Einheit auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz eingesetzt werden, etwa bei Evakuierungen von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen in Großschadens- oder Krisenlagen. 

„Wir sind stolz, dass auch wir als Regionalverband einen kleinen aber konkreten Beitrag leisten können. Das Personal rekrutiert sich im Wesentlichen aus dem Ehrenamt“, so Philipp Geus, Mitglied des Regionalvorstandes der Johanniter in Oberfranken. 

Die Einsatzdauer der Fahrzeuge und des qualifizierten Personals aus den Regionalverbänden der Johanniter ist im Bedarfsfall zunächst auf zu drei Monate ausgerichtet. Vorbereitung und Einsätze werden über das Johanniter-Bundeszentrum für Krisenmanagement (JBK) zentral koordiniert. Durch die Aufstellung der Komponente kommt es zu keiner Einschränkung des örtlichen Bevölkerungsschutzes.