15.02.2022 | Regionalverband Brandenburg-Nordwest

Mehr Geld für häusliche Krankenpflege

Seit Januar 2022 sind neue Regelungen in Kraft, die der Bundestag im Juni 2021 mit einer neuen Pflegereform beschlossen hat. Das so genannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll unter anderem Entlastungen für Pflegebedürftige und i

Johanniter-Pflegerin im Gespräch mit Patientin und Tochter © Martin Bühler

Mehr Geld für Pflegesachleistungen
Wer zu Hause von einem Pflegedienst versorgt und Pflegesachleistungen bezieht, erhält 5% mehr Zuschuss als noch in 2021. Zu den Pflegesachleistungen zählen Körperpflege, Ernährung, Bewegung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Erhöhung tritt jedoch erst ab Pflegegrad 2 in Kraft.

Pflegegrad 2:
2021 = 689 €
2022 = 724 €

Pflegegrad 3:
2021 = 1.298 €
2022 = 1.363 €

Pflegegrad 4:
2021 = 1.612 €
2022 = 1.693 €

Pflegegrad 5:
2021 = 1.995€
2022 = 2.095 €
 

Höherer Zuschuss zur Kurzzeitpflege

Auch die Leistungen für die Kurzzeitpflege erhöhen sich für die Pflegegrade 2 bis 5: Betroffene erhalten bis zu 1.774 € statt der bisherigen1.612 €. Weiterhin kann der Zuschuss zur Kurzzeitpflege mit maximal 50 Prozent der Mittel aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Da sich das Budget für die Verhinderungspflege nicht erhöht, stehen für dieses Modell jährlich maximal 3.386 Euro zur Verfügung.

Die Anhebung der Beiträge erfolgt automatisch, ein Antrag bei der Pflegekasse ist nicht nötig.  

Umwandlung von Pflegesachleistungen ohne Antrag möglich

Wie bisher kann ein Teil der Pflegesachleistungsbeträge für Entlastungsleistungen genutzt werden. Neu ist, dass hierfür seit diesem Jahr kein Antrag mehr nötig ist – die Pflegekasse wandelt den überschüssigen Pflegesachleistungsbetrag automatisch um, wenn die eingereichte Rechnung die zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen übersteigt.

Neuerung bei den Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel wie etwa ein Pflegebett dürfen jetzt nicht mehr nur vom Arzt, sondern auch von Pflegefachkräften empfohlen werden – das gilt für Fachkräfte von Pflegediensten ebenso wie für Pflegefachkräfte, die den verpflichtenden Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug durchführen. Die schriftliche Empfehlung wird dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht.

Der Johanniter-Pflegedienst

Der Johanniter-Pflegedienst in Brandenburg an der Havel bietet alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung an und versorgt Sie in den Stadtteilen Nord, Hohenstücken, Görden sowie Pritzerbe, Fohrde und Hohenferchesar. Unterstützung wird geleistet bei der häuslichen Krankenpflege z. B. Injektionen, Verbandwechsel, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie bei der Beratung zur Pflegeversicherung. Für weiterführende Fragen steht die Pflegedienstleitung der Johanniter in Brandenburg an der Havel gerne für ein Gespräch zur Verfügung: Susann Süß, 03381 702474 oder susann.suess@johanniter.de.

Im Internet unter www.johanniter.de/rv-brbnw steht die Informationsbroschüre „Johanniter-Pflegelotse – ein Wegweiser zur ambulanten Pflege“ für alle wichtigen Fragen rund um die Pflege zu Hause kostenlos als Download zur Verfügung. Er richtet sich sowohl Menschen, die ganz neu mit der Situation von Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind, als auch an jene, die schon länger einen Angehörigen pflegen.