01.02.2021 | Landesverband Nordrhein-Westfalen

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Johanniter begrüßen verbesserten Rechtsrahmen für Notfallsanitäter

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2021 ein umfangreiches Reformpaket für medizinisch-technische Assistenzberufe beschlossen, das auch eine Neuregelung des Notfallsanitätergesetzes beinhaltet. Als Neuerung für die Notfallsanitäter wird damit die Ausübung der Heilkunde ermöglicht. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen fortan unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden und müssen sich nicht mehr auf strafrechtliche Ausnahmetatbestände verlassen. "Ich freue mich sehr für alle Kolleginnen und Kollegen, dass die Neuregelung unseren Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern nun endlich die benötigte Rechtssicherheit gibt", sagt Rüdiger Körmann, Referent Ausbildung und Einsatzdienste der Johanniter in NRW.

Notfallsanitärinnen und Notfallsanitäter haben die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst und werden dafür ausgebildet, komplexe Schadenslagen schnell zu durchdringen und den Patienten präklinisch bestmöglich zu versorgen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe setzte sich schon seit Jahren für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Notfallrettung ein und begleitete diesen Reformprozess, indem sie bereits im Gestaltungsprozess des Gesetzes mitwirkte und sich als Sachverständiger in der Anhörung des Gesundheitsausschusses den Fragen der Parlamentarier stellte.