Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Erziehungspartnerschaft

Teil unseres Themen-Spezials "Hort & Ganztag"

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft – gemeinsam für Ihr Kind

Unsere pädagogischen Fachkräfte gestalten gemeinsam mit Eltern und Personensorgeberechtigten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den jungen Menschen und deren Bedürfnissen im Mittelpunkt. Durch die gemeinsame Verantwortung von Eltern und pädagogischen Fachkräften für Erziehung, Bildung und Betreuung verbessern wir die Entwicklung und Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen.

Was ist eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft?

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft beschreibt eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern oder Personensorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräften, die gemeinsam Verantwortung für die Bildung und Entwicklung der jungen Menschen übernehmen.

Merkmale einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: 

  • Wechselseitige Information und Kommunikation im Alltag – etwa durch Tür-und-Angel-Gespräche beim Bringen und Abholen oder punktuelle Elterngespräche und Entwicklungsgespräche nach Bedarf
  • Aktive Mitwirkung von Eltern und Personensorgeberechtigten an Festen, Projekten, Ausflügen und optional in Gremien wie dem Elternbeirat
  • Respektvolle Haltung und Kooperation auf Augenhöhe, bei der die jeweilige Expertise, Position und Sichtweise von Eltern oder Personensorgeberechtigten und Fachkräften anerkannt wird
  • Vertrauen, Offenheit, Wertschätzung und Verlässlichkeit auf beiden Seiten als Basis der Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Betrachtung von Entwicklungszielen und Lernwegen des jungen Menschen

Wir Johanniter leben diese Prinzipien in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie unseren Hort- und Ganztagsangeboten, Kindertagesstätten, und Hilfen zur Erziehung.

Elternarbeit und Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: Das ist der Unterschied

In der Zusammenarbeit mit Familien unterscheiden wir zwischen traditioneller Elternarbeit und moderner Bildungs- und Erziehungspartnerschaft:

  • Elternarbeit: Eher traditionelles Verständnis, bei dem Fachkräfte informieren und beraten und Eltern nur punktuell beteiligt werden. Der Informationsfluss verläuft dabei überwiegend von der pädagogischen Fachkraft zu den Eltern.
  • Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: Weiterentwickelte Form der Zusammenarbeit, die auf Gleichwertigkeit, gemeinsamer Verantwortung und dialogischer Kooperation beruht. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte werden als Expertinnen und Experten für ihr Kind anerkannt, bringen ihre Perspektive aktiv ein und beraten gemeinsam mit den Fachkräften zum Wohl des jungen Menschen.

Rechtliche Grundlagen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften ist gesetzlich verankert. Das Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder ist in § 1 Absatz 2 SGB VIII festgelegt. Dieses natürliche Recht der Eltern bildet die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Mit dem § 22 des SGB VIII ist darüber hinaus gesichert, dass das Leistungsangebot sich an den Bedürfnissen, Interessen, Fähigkeiten und der Lebenssituation der jungen Menschen und ihrer Familien orientiert. Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen die Familie ergänzen und Eltern sowie Personensorgeberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützen.

Wir Johanniter lehnen unsere Konzepte und Standards an diesen gesetzlichen Rahmen an und nehmen die Rechte und Interessen von Eltern und Personensorgeberechtigten ernst.

Formen & Gestaltung: So leben wir Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Alltag

Gelebte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zeigt sich bei den Johannitern jeden Tag. Wir kombinieren dafür spontane Begegnungen mit fest verankerten Terminen:

  • Alltagssituationen: Kurze Tür-und-Angel-Gespräche bei Gelegenheit bieten Raum für Vertrauen und Austausch. Hier teilen wir Tagesereignisse mit, damit wir die Kinder und Jugendlichen gemeinsam gut im Blick behalten.
  • Strukturierte Elterngespräche: Je nach Einrichtung sprechen wir bei Aufnahme- und Eingewöhnungsgesprächen, regelmäßigen Entwicklungsgesprächen und bei Bedarf in Beratungsgesprächen über die Entwicklungsschritte und die Gewohnheiten der Kinder und Jugendlichen.
  • Elternabende: In Elternabenden informieren wir über unsere Konzepte, Projekte und aktuelle Themen. Gleichzeitig schaffen wir Raum für Austausch, Fragen und ein Kennenlernen der anderen Familien.
  • Beteiligungsgremien: Im Elternbeirat und der Elternvertretung bringen Eltern Ideen für Organisation und Gestaltung der Einrichtung ein. Außerdem wirken sie an Projekten und Festen mit und stärken somit das partnerschaftliche Miteinander.
  • Anlassbezogene Kommunikation: Je nach Standort nutzen wir schriftliche oder digitale Kommunikationswege, zum Beispiel Elternbriefe oder Apps. Dabei achten wir auf Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten nach geltenden Datenschutzvorgaben.

Ziele der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Unsere Bildungs- und Erziehungspartnerschaft verfolgt klare Ziele für junge Menschen, Eltern und Fachkräfte. Wir Johanniter verankern diese Ziele einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in unseren Konzepten, Teamfortbildungen und in der alltäglichen Zusammenarbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten.

Übergeordnete Ziele der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft:

  • Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht das Wohl des Kindes – beide Seiten bringen ihre Kompetenzen und Perspektiven ein, um die individuelle Entwicklung bestmöglich zu unterstützen.
  • Aufbau von Vertrauen, Respekt und Transparenz zwischen Familien und unseren Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Konkrete Ziele der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft auf Ebene der Familien:

  • Stärkung der Eltern und Personensorgeberechtigten in ihren Erziehungskompetenzen
  • Entwicklung gemeinsamer Bildungs- und Entwicklungsziele
  • Partizipation und aktive Einbindung in Entscheidungsprozesse
  • Individuelle Förderung und Stärkung des Selbstwertgefühls junger Menschen

Darum ist eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sinnvoll

Positive Effekte der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft:

  • Stabile, verlässliche Beziehungen und Sicherheit für junge Menschen – so entsteht Kontinuität zwischen den Lebenswelten Familie und Kindertageseinrichtung, Hort- oder Ganztagsangebot
  • Unterstützungsbedarf frühzeitig erkennen und eine passende Förderung finden
  • Nutzen für Eltern: das Wahrnehmen der Erziehungsverantwortung wird gestärkt und der Erfahrungs- und Lernraum ihrer Kinder wird erweitert
  • Nutzen für Fachkräfte: Besseres Verständnis der Lebenswelt des jungen Menschen, um passende Angebote zu schaffen und individuelle Förderung zu ermöglichen

Häufig gestellte Fragen

  • Leben mit pflegebedürftigen Kindern

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