Hilfen zur Erziehung

Mit unterschiedlichen Angeboten begleiten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Lebensweg.

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Hilfen zur Erziehung

Gemeinsam Perspektiven schaffen.

Mit unseren ambulanten und stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe begleiten wir Familien individuell – vom Erziehungsbeistand bis zur Unterbringung in einer bedarfsgerechten Einrichtung. Mit flexibler Erziehungshilfe passen wir die Angebote den Bedürfnissen von Familien an und unterstützen zielgerichtet.

Was sind Hilfen zur Erziehung?

Hilfen zur Erziehung sind ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Das SGB VIII regelt in § 27, dass Personensorgeberechtigte Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes als geeignet und notwendig erscheint. Gerade in schwierigen Situationen – etwa bei Trennung, Krankheit, Überforderung oder Konflikten – helfen wir dabei, den Alltag zu meistern und neue Perspektiven zu entwickeln. 

Vorteile der Hilfen zur Erziehung auf einen Blick

  • Kinder und Jugendliche werden gefördert.
  • Junge Menschen lernen, Beziehungen aufzubauen.
  • Beziehungen innerhalb der Familie werden gestärkt.
  • Eltern und Personensorgeberechtigte gewinnen Sicherheit in ihrer Erziehungsrolle

Wer kann Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen?

Familien mit minderjährigen Kindern haben Anspruch auf Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt, wenn ein Bedarf besteht – etwa bei Erziehungsproblemen, familiären Belastungen oder in schwierigen Lebenslagen. Junge Menschen – also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – haben zudem das Recht, sich selbst an das Jugendamt zu wenden und Unterstützung zu fordern.

Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen

Die Hilfen zur Erziehung werden beim Jugendamt beantragt. Im Antrag auf Hilfen zur Erziehung schildern Sie Ihre Situation und Ihren Unterstützungsbedarf. Nach einem Beratungsgespräch entscheidet das Jugendamt über die Bewilligung und beauftragt dann freie Träger der Jugendhilfe, wie uns Johanniter, mit der Bereitstellung der Hilfen. Dabei haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht und können mitentscheiden, welcher Träger die Hilfen zur Erziehung erbringt. Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Kind und den beteiligten Fachkräften erstellt das Jugendamt einen individuellen Hilfeplan.

Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII

Erziehungshilfen bedeuten gemäß SGB VIII Hilfen zur Erziehung, also Leistungen zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Außerdem fällt die Unterstützung und Beratung von Eltern und Personensorgeberechtigten darunter, um eine angemessene Erziehung sicherzustellen.

Welche Hilfen zur Erziehung gibt es?

Wir Johanniter leisten sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen zur Erziehung:

  • Ambulante Hilfen zur Erziehung: Bei diesen Hilfen leben die Kinder und Jugendlichen zu Hause bei ihren Eltern oder Personensorgeberechtigten und erhalten Unterstützung auf verschiedene Weisen. Dazu gehören beispielsweise Tagesgruppen, Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder soziale Gruppenarbeit.
  • Auch der Erziehungsbeistand zählt zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung, wobei Betreuungshelferinnen und -helfer gezielt die Kinder und Jugendlichen unterstützen.
  • Stationäre Hilfen zur Erziehung: Diese Hilfeformen kommen zum Einsatz, wenn eine Unterbringung außerhalb der Familie notwendig ist. Dazu zählen betreutes Einzelwohnen oder betreute Wohngruppen, in denen junge Menschen rund um die Uhr von Fachkräften begleitet werden.

Alle drei Hilfeformen haben ein gemeinsames Ziel: Sie sollen Familien stärken, Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung ermöglichen und die Bewältigung von Problemen unterstützen.

Flexible Hilfen zur Erziehung, flexible Kosten

Die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung trägt die Kommune vollständig. Für Familien sind diese Leistungen daher kostenfrei. Bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung greift die Kostenbeitragsregelung: Der Kostenbeitrag wird nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Liegt das Einkommen unterhalb bestimmter Freibeträge, entfällt häufig die Verpflichtung zur Kostenbeteiligung oder sie ist sehr gering. Junge Volljährige, die (teil-)stationäre Hilfen der Jugendhilfe erhalten, zahlen selbst keine Kostenbeiträge. Stattdessen werden die Eltern zur Kostenbeteiligung herangezogen, sofern sie leistungsfähig sind, d.h., wenn ihr Einkommen und Vermögen über den Freibeträgen liegt.

Unsere Standorte

Wir Johanniter sind deutschlandweit für Sie da.

Einrichtungen für passgenaue Unterstützung

Dominik-Brunner-Haus in München
In dieser Einrichtung fördern wir Kinder und Jugendliche zwischen dem ersten und 16. Lebensjahr mit einer klaren Tagesstruktur und einer Atmosphäre von Geborgenheit. Die Kindertageseinrichtung betreut die jüngeren Kinder, während Schulkinder ganztägige Bildung und Betreuung erhalten.

Marita-Beissel-Haus in Wielenbach
Dieses Projekt bietet Unterstützung für schwangere Frauen und alleinerziehende Mütter in schwierigen Lebenssituationen. In friedvoller Umgebung finden die Mütter mit ihren Kindern Schutz und Sicherheit. Wir helfen bei der Alltagsbewältigung, beruflicher und schulischer Orientierung und bieten therapeutische Angebote sowie Gruppenaktivitäten an. Ziel ist es, die Eigenständigkeit zu fördern und neue, tragfähige Perspektiven zu entwickeln.

Johanniter-Jugendhilfe „JoJu" in Bremen
2025 eröffneten wir die stationäre Wohngruppe „JoJu" für körperlich, seelisch und geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren. In dieser Wohnform lernen junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf Beziehungen aufzubauen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dabei werden sie durch ein multiprofessionelles Team von Fachkräften rund um die Uhr betreut.

Antrag

Damit wir Sie unterstützen können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim Jugendamt einreichen.

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Ambulante Hilfen zur Erziehung

Wenn sich Ihre Familie im Alltag professionelle Begleitung in Erziehungsfragen wünscht, bieten ambulante Hilfen zur Erziehung eine wertvolle Unterstützung.

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Stationäre Hilfen zur Erziehung

In schwierigen Lebenssituationen werden unsere stationären Einrichtungen, Gruppen und Wohnformen zum wichtigen Anker.

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Erziehungsbeistand

Wenn Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene in ihren Familien Herausforderungen im Alltag erleben, kann ein Erziehungsbeistand die richtige Lösung sein.

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Erziehungspartnerschaft

Gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Entwicklung junger Menschen

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Schul- und Individualbegleitung

Wir Johanniter unterstützen in der Schul- und Individualbegleitung Kinder und Jugendliche, die in ihrer emotionalen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind.

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Häufig gestellte Fragen