Antrag

So beantragen Sie Hilfen zur Erziehung

Unterstützung finden

Antrag

Schritt für Schritt zur Unterstützung

Hilfen zur Erziehung können beim Jugendamt beantragt werden. Familien erstellen gemeinsam mit dem Jugendamt einen Hilfeplan. Das Jugendamt beauftragt einen geeigneten Träger, wobei Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Wir Johanniter sind ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe und stehen Familien mit unseren vielfältigen ambulanten und stationären Angeboten zur Seite. 

Voraussetzungen für Ihren Antrag

Damit Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Familien mit minderjährigen Kindern haben Anspruch auf Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt, wenn ein Bedarf besteht – etwa bei Erziehungsproblemen, familiären Belastungen oder in schwierigen Lebenslagen.
  • Junge Menschen – also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – haben zudem das Recht, sich selbst an das Jugendamt zu wenden und Unterstützung zu fordern.
  • Eine positive Entwicklung des Kindes bedarf Unterstützung oder das Kind benötigt zusätzlichen Schutz: Beispielsweise gibt es Verhaltensauffälligkeiten in der Schule oder wiederholt Konflikte in der Familie.
  • Hilfen zur Erziehung werden als geeignet für die Situation der Familie eingeschätzt: Das Jugendamt prüft gemeinsam mit Eltern und Personensorgeberechtigten, ob diese Hilfeform die richtige für die familiäre Situation ist.
  • Bereitschaft zur Mitarbeit: Hilfen zur Erziehung funktionieren nur, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten. Familien müssen offen dafür sein, mit den Fachkräften gemeinsam an Lösungen zu arbeiten und die vereinbarten Schritte mitzugehen. So entsteht eine gelungene Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.
  • Eltern oder Personensorgeberechtigte stimmen der Hilfe zu: Ohne die Einwilligung der Eltern und Personensorgeberechtigten können in der Regel keine Hilfen zur Erziehung erfolgen.

Hilfen zur Erziehung per Antrag – So geht's

Der Weg von der benötigten Hilfe bis zur tatsächlichen Unterstützung ist klar strukturiert. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie man einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellt:

  1. Beratungsgespräch beim Jugendamt vereinbaren

    Rufen Sie beim Jugendamt an oder schreiben Sie eine E-Mail, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch können Sie Ihre Situation in Ruhe schildern. Das Gespräch ist vertraulich und wertfrei – es geht nicht darum, über Sie zu urteilen, sondern Ihnen zu helfen.

  2. Gemeinsames Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt

    Wenn sich zeigt, dass Hilfen zur Erziehung für Sie infrage kommen, wird ein Hilfeplanverfahren eingeleitet. Dabei werden Ihre Bedürfnisse, die Situation Ihres Kindes und mögliche Ziele besprochen. Es wird geklärt, welche Hilfeform am besten passt – zum Beispiel Erziehungsberatung, Tagesgruppen oder eine Wohngruppe.

  3. Antrag stellen

    Nach dem Hilfeplangespräch stellen Sie den Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim Jugendamt. Dabei müssen Sie auch eine Begründung angeben. Falls Sie unsicher sind, wie Sie den Antrag formulieren sollen: Das Jugendamt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

  4. Bewilligung des Antrags

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag auf Hilfen zur Erziehung. Sobald dieser bewilligt ist, kann es weitergehen.

  5. Beauftragung der Johanniter als freien Träger

    Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Jugendhilfe – wie uns Johanniter – mit der Durchführung der Hilfen zur Erziehung und schließt einen Vertrag. Dabei achtet es darauf, dass der freie Träger bestmöglich zu Ihren Bedürfnissen passt – wenn Sie einen Wunsch haben, dürfen Sie diesen angeben.

  6. Durchführung der Hilfen zur Erziehung

    Unsere Fachkräfte arbeiten eng mit Ihnen und Ihrer Familie zusammen, um die im Hilfeplan festgelegten Ziele zu erreichen. Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Abständen den Status der Hilfeleistung und ob die Ziele erreicht werden können. Sie sind immer aktiv in diesen Prozess eingebunden.

  7. Anpassung oder Beendigung der Hilfen zur Erziehung

    Manchmal verändern sich die Bedürfnisse im Laufe der Zeit und Sie brauchen mehr Unterstützung, eine andere Hilfeform oder zusätzliche Angebote. Dann wird der Hilfeplan angepasst. Wenn die Ziele erreicht sind und Ihre Familie gut aufgestellt ist, werden die Hilfen zur Erziehung beendet.

Jugendamt und freie Träger: Rollenverteilung

Das Jugendamt ist die erste Anlaufstelle und entscheidet über die Bewilligung des Antrags auf Hilfen zur Erziehung. Es ist die öffentliche Stelle, die nach dem SGB VIII für die Jugendhilfe zuständig ist. Gemeinsam mit Eltern und Personensorgeberechtigten erstellt das Jugendamt den Hilfeplan und überprüft die Durchführung der Hilfe.

Wir als Johanniter sind ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Das bedeutet, wir setzen die vom Jugendamt bewilligten Hilfen zur Erziehung praktisch um. Unser pädagogisches Personal entwickelt gemeinsam mit Familien konkrete Lösungen für ihre Bedarfe. Dabei arbeiten wir eng mit dem Jugendamt zusammen und bleiben für Familien im Alltag stets ein wichtiger Ansprechpartner.

Unsere Standorte

Wir Johanniter sind deutschlandweit für Sie da – sowohl mit ambulanten als auch mit stationären Angeboten. 

Erziehungsbeistand

Wenn Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene in ihren Familien Herausforderungen im Alltag erleben, kann ein Erziehungsbeistand die richtige Lösung sein.

Mehr erfahren

Ambulante Erziehungshilfe

Wenn sich Ihre Familie im Alltag professionelle Begleitung in Erziehungsfragen wünscht, bieten ambulante Hilfen zur Erziehung eine wertvolle Unterstützung.

Mehr erfahren

Schul- und Individualbegleitung

Wir Johanniter unterstützen in der Schul- und Individualbegleitung Kinder und Jugendliche, die in ihrer emotionalen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind.

Mehr erfahren

Stationäre Erziehungshilfe

In schwierigen Lebenssituationen werden unsere stationären Einrichtungen, Gruppen und Wohnformen zum wichtigen Anker.

Mehr erfahren

Erziehungspartnerschaft

Unsere Bildungs- und Erziehungspartnerschaft verfolgt klare Ziele für junge Menschen, Eltern und Fachkräfte.

Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen