Schul- und Individualbegleitung

Wir begleiten Kinder und Jugendliche im schulischen Umfeld und unterstützen sie dabei, ihre Fähigkeiten zu entfalten und aktiv am Unterricht teilzunehmen.

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Schul- und Individualbegleitung

Stärken fördern, Teilhabe ermöglichen

Wir Johanniter unterstützen in der Schul- und Individualbegleitung Kinder und Jugendliche, die in ihrer emotionalen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind. Unser Personal arbeitet eng mit den jungen Menschen, Eltern, Lehrkräften oder Erzieherinnen und Erziehern zusammen – immer mit dem Ziel, individuelle Lösungen für eine erfolgreiche Teilhabe zu finden. Gemeinsam stärken wir die Fähigkeiten der jungen Menschen, sodass sie selbstbewusst und erfolgreich am Kita-Alltag, am Schulunterricht und an außerschulischen Aktivitäten teilhaben können.

Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung

Die Schul- und Individualbegleitung ist ein Teil der Eingliederungshilfe und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Formen von Beeinträchtigung, gleichberechtigt am Unterricht und Schul- bzw. Kita-Alltag teilzunehmen. Diese Unterstützung ist für Eltern und Personensorgeberechtigte kostenfrei. 

Die Schulbegleitung kommt auf Antrag der Eltern in diesen Situationen zum Einsatz, vor allem bei Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Verhalten, bei körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen. Je nach Art der Beeinträchtigung erfolgt die Beantragung bei unterschiedlichen Stellen:

  • Jugendamt: Bei einer seelischen Beeinträchtigung, beispielsweise im Autismus-Spektrum oder bei Depressionen
  • Sozialamt: Bei körperlichen, geistigen oder kognitiven Beeinträchtigungen

Formen der Schul- und Individualbegleitung

Die Schul- und Individualbegleitung ist in den Sozialgesetzbüchern VIII und IX verankert. Diese Unterscheidung gewährleistet, dass jeder junge Mensch die passende Unterstützung erhält:

  • Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder regelt § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Leistungen.
  • Für Leistungen der Eingliederungshilfe von Kindern mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ist § 112 SGB IX die rechtliche Grundlage.

Die Schul- und Individualbegleitung umfasst Einsatzgebiete in Kita, Schule und bei außerschulischen Aktivitäten. Das bedeutet konkret: Unsere Mitarbeitenden begleiten junge Menschen sowohl im Unterricht, als auch in Pausen, bei Ausflügen, auf dem Schulweg und bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten. So entsteht eine ganzheitliche Unterstützung.

Aufgaben einer Schul- und Individualbegleitung

Die individuelle Förderung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des jungen Menschen. Je nach Beeinträchtigung kann die Assistenz sowohl pädagogische als auch sozial-emotionale Aspekte umfassen. Bei jedem Kind oder Jugendlichen stellen wir sicher, dass so viel Hilfe wie nötig geleistet wird – und gleichzeitig so viel Freiraum wie möglich besteht, um die Selbstständigkeit zu fördern.

Tätigkeitsfelder auf einen Blick

  • Unterstützung bei Belastungen wie Ängsten
  • Begleitung bei Ausflügen und schulischen Exkursionen
  • Unterstützung bei der Pflege, wenn diese notwendig ist
  • Unterstützung der Mobilität beim Schulbesuch und in der Kita
  • Hilfe bei Konzentration und Aufmerksamkeit während des Unterrichts
  • Förderung sozialer Interaktionen mit andern Schülerinnen und Schülern

Bei darüber hinausgehenden Herausforderungen im Familienalltag können ambulante Hilfen zur Erziehung oder ein Erziehungsbeistand eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein.

Mit den Johannitern zur erfolgreichen Teilhabe

Das übergeordnete Ziel der Schul- und Individualbegleitung ist es, Teilhabe zu ermöglichen. Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen ihren Platz in der Schule, Kita und in der Gesellschaft einnehmen können. Dafür werden individuelle Ziele mit Eltern, den Lehrkräften und dem Kind oder Jugendlichen selbst abgesprochen und regelmäßig überprüft. So erkennen wir Bedarfe und Herausforderungen frühzeitig und können unsere Unterstützungsangebote individuell darauf anpassen.

Schul- und Individualbegleitung in der Praxis

In einem Fall wie diesem kann Schul- und Individualbegleitung Unterstützung bieten. Wir geben ein fiktives Beispiel:

Ein Kind mit Autismus kann aufgrund seiner Sinnesempfindlichkeiten und sozialen Herausforderungen ohne Unterstützung nicht am regulären Unterricht teilnehmen. Seine Lehrkräfte berichten, dass das Kind überfordert ist, sich kaum konzentrieren kann und Schwierigkeiten mit Mitschülerinnen und Mitschülern hat. Hier kommt unsere Schulbegleitung ins Spiel – eine speziell für die Bedürfnisse des Kindes geschulte Person, die es unterstützt, den Schulalltag zu bewältigen. Sie bietet Struktur, hilft bei der Kommunikation mit Klassenkameradinnen und Klassenkameraden und schafft so einen Raum, in dem das Kind lernen kann. Dabei wird so viel Hilfe wie nötig und so viel Freiraum wie möglich gegeben, um dem Kind Selbstständigkeit zu ermöglichen. 

Wer hat Anspruch?

  • Kinder und Jugendliche mit emotionalen, sozialen und körperlichen Beeinträchtigungen profitieren von einer Schulbegleitung – egal, ob sie eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen. Auch der Besuch von Kindertageseinrichtungen wird durch die individuelle Begleitung ermöglicht.
  • Die Individualbegleitung unterstützt Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen sowie in schulvorbereitenden Einrichtungen. Eine individuelle Bedarfsermittlung zeigt, ob eine Schulbegleitung die richtige Maßnahme ist – oder ob Alternativen wie Hilfen zur Erziehung besser passen.

So gelingt die Antragsstellung

  1. Bedarf feststellen: Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf des Kindes oder des Jugendlichen wird durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten bestätigt.
  2. Antrag einreichen: Ein schriftlicher Antrag auf Eingliederungshilfe wird gestellt beim zuständigen Jugendamt (bei seelischer Beeinträchtigung) oder Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung).
  3. Unterlagen beifügen: Alle nötigen Unterlagen wie das Gutachten werden dem Antrag beigefügt. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme der Schule oder einer Lehrkraft beizulegen.  
  4. Entscheidung über Maßnahme und Träger: Gemeinsam mit dem Jugendamt wird eine geeignete Maßnahme festgelegt. Über das Wunsch- und Wahlrecht können Sie sich eine Schul- bzw. Individualbegleitung durch die Johanniter wünschen.
  5. Durchführung der Schulbegleitung bzw. Individualbegleitung: Wenn der Antrag bewilligt wurde und wir als Träger beauftragt wurden, beginnen wir mit der Unterstützung. Dabei evaluieren wir regelmäßig den Fortschritt, um bei Bedarf die Ziele und Vorgehensweise anzupassen.

Unsere Standorte

Wir Johanniter sind deutschlandweit für Sie da – sowohl mit ambulanten als auch mit stationären Angeboten. 

Hilfen zur Erziehung

Jede Familie erlebt herausfordernde Zeiten. Unsere Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern mit passgenauen ambulanten und stationären Angeboten.

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Antrag

Damit wir Sie unterstützen können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim Jugendamt einreichen.

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Ambulante Hilfen zur Erziehung

Wenn sich Ihre Familie im Alltag professionelle Begleitung in Erziehungsfragen wünscht, bieten ambulante Hilfen zur Erziehung eine wertvolle Unterstützung.

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Stationäre Hilfen zur Erziehung

In schwierigen Lebenssituationen werden unsere stationären Einrichtungen, Gruppen und Wohnformen zum wichtigen Anker.

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Erziehungsbeistand

Wenn Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene in ihren Familien Herausforderungen im Alltag erleben, kann ein Erziehungsbeistand die richtige Lösung sein.

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Erziehungspartnerschaft

Gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Entwicklung junger Menschen

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Häufig gestellte Fragen