Stationäre Hilfen zur Erziehung
Ein sicherer Ort zum Ankommen
Mit unseren stationären Hilfen zur Erziehung bieten wir jungen Menschen in herausfordernden Lebenslagen eine stabile und sichere Umgebung, um anzukommen, zu wachsen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Stationäre Einrichtungen werden so zu einem wichtigen Anker.
Was sind stationäre Hilfen zur Erziehung?
Die stationären Hilfen zur Erziehung umfassen die Unterbringung von jungen Menschen in alternativen Wohnformen. Sie ist im Sozialgesetzbuch geregelt und eine Form der Jugendhilfe. Falls ambulante Hilfen zur Erziehung keine ausreichende Unterstützung bieten, finden jungen Menschen bei Bedarf in unseren stationären oder teilstationären Hilfen zur Erziehung einen sicheren und verlässlichen Ort zum Ankommen. Dort entwickeln sie soziale Kompetenzen und lernen, ihr Leben langfristig eigenständig zu gestalten.
Ziele unserer stationären Hilfen:
- Schutz, Beteiligung und Befähigung
- Soziale und emotionale Entwicklung fördern
- Soziale Kompetenzen in der Wohngruppe aufbauen
- Selbsthilfe und Wohlbefinden der jungen Menschen langfristig fördern
- In die Eigenverantwortung begleiten, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen
- Verlässliche & vertrauensvolle Beziehungen bieten sowie eine klare Tagesstruktur
Wohnformen im Überblick
In unseren Wohnformen finden junge Menschen bis 27 Jahre einen sicheren Ort zum Ankommen und Wachsen. Je nach individuellen Bedürfnissen und Empfehlungen des Jugendamtes bieten wir verschiedene Hilfeformen an:
- Betreutes Einzelwohnen:
Diese Wohnform bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 16 Jahren ein eigenes Apartment mit pädagogischer Begleitung. Ziel ist es, Schritt für Schritt eigenständig zu werden und lebenspraktische Kompetenzen zu erlernen. - Wohngemeinschaften:
Hier leben Jugendliche zusammen in einer Unterkunft und werden von Fachkräften unterstützt. Sie lernen, im Miteinander Verantwortung zu übernehmen und entwickeln ihre sozialen Fähigkeiten weiter. - Wohngruppen für Kinder und Jugendliche:
In festen Wohngruppen erhalten Kinder und Jugendliche rund um die Uhr Betreuung. Der strukturierte Alltag und individuelle Förderung schaffen Sicherheit und Perspektiven für eine positive Entwicklung. - Ersteinrichtungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete:
Unbegleitete Kinder und Jugendliche, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, finden hier ein erstes Zuhause und werden intensiv sozialpädagogisch begleitet. Sie erhalten Beistand bei der Orientierung, Integration und Erlebnisbewältigung. - Aufnahme- und Clearingstellen für Kinder und Jugendliche:
Diese Einrichtungen dienen als erste Anlaufstelle bei akuter Krisensituation. Gemeinsam mit den Fachkräften analysieren sie die familiäre Situation und klären, welche Hilfeform für den jungen Menschen langfristig geeignet ist.
Unser Konzept
Eine individuelle Begleitung ist uns wichtig: Wir Johanniter arbeiten mit den jungen Menschen gezielt an ihrem Selbstwertgefühl und unterstützen sie dabei, allgemeine Schwierigkeiten und Herausforderungen in ihrem Leben zu bewältigen. Klare Regeln zur Haushaltsführung, zum Miteinander und zur Tagesstruktur geben den jungen Menschen im Alltag Sicherheit und Orientierung.
Unsere erfahrenen Fachkräfte helfen, diese Regeln umzusetzen und unterstützen dadurch die persönliche Weiterentwicklung. Im Mittelpunkt steht, die Eigenverantwortung zu stärken: Sie werden ermutigt und befähigt, Verantwortung zu übernehmen und lernen, achtsam mit ihren Mitmenschen und den eigenen Emotionen umzugehen – immer mit dem übergeordneten Ziel, später ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen zu können.
Wir orientieren uns an den Bedarfen der jungen Menschen. Dabei setzen die Einrichtungen auch verschiedene pädagogische Schwerpunkte wie Bewegung, Ernährung oder Suchtprävention. Zudem bieten wir gezielte Angebote für unbegleitete minderjährige Geflüchtete an.
Wann kommen stationäre Hilfen infrage?
In einem Fall wie diesem können stationäre Hilfen zur Erziehung Unterstützung bieten. Wir geben ein fiktives Beispiel:
Familie Schuster hat zwei Kinder, Anna (14) und Lukas (11). Lukas hat komplexe Unterstützungsbedarfe aufgrund von Autismus und einer fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD). Es kommt zu wiederholten Konflikten zu Hause, Lukas kann am regulären Unterricht nicht teilnehmen, wird zunehmend aggressiv und zieht sich zurück. Die Eltern sind durch ihre Arbeit und die Erziehungsprobleme überfordert. Trotz ambulanter Familienhilfe bleibt die Situation angespannt. In enger Abstimmung mit dem Jugendamt und nach sorgfältiger Hilfeplanung entscheidet sich die Familie gemeinsam für stationäre Hilfen zur Erziehung. Lukas zieht in eine sozialpädagogische Wohngruppe, wo er Unterstützung, feste Strukturen und neue Perspektiven erhält. Schritt für Schritt stabilisiert sich Lukas‘ Alltag, der Kontakt zur Familie verbessert sich und gemeinsam werden neue Ziele entwickelt.
Voraussetzungen für das betreute Einzelwohnen und Verselbstständigungs-WGs
Nicht jede Wohnform passt zu jeder Person. Der Hilfeplan legt fest, welche Wohnform sinnvoll ist und wie lange die Betreuung dauert. Dabei kommen betreutes Einzelwohnen oder Verselbständigungs-WGs als Anschlussmaßnahme nach einer Wohngruppe infrage. Um diese zu nutzen, prüft das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern oder Personensorgeberechtigten die Voraussetzungen:
- Zustimmung des Jugendamts
- Meist ein Mindestalter von 16 Jahren
- Zuverlässigkeit und Mitwirkungsbereitschaft
- Grundfähigkeit zur eigenständigen Lebensgestaltung
Die Hilfen zur Erziehung werden beim Jugendamt beantragt. Im Antrag auf Hilfen zur Erziehung werden die jeweilige Situation und der Unterstützungsbedarf geschildert. In einem Gespräch wird der mögliche Bedarf für stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII festgestellt. In den meisten Fällen übernimmt das Jugendamt einen Großteil der Kosten. Der Kostenbeitrag der Eltern wird nach Einkommen gestaffelt.
Unsere Standorte
Wir Johanniter sind deutschlandweit für Sie da – sowohl mit ambulanten als auch mit stationären Angeboten.