Kitaplatz-Anspruch
Teil unseres Themen-Spezials "Kita"
Anspruch auf einen Betreuungsplatz
Gute Nachrichten für Familien: Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz – entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Zwar haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Platz in einer speziellen Kita, können aber Wünsche äußern. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Recht zur Kita-Anmeldung aktiv nutzen und wer Sie unterstützen kann.
Unterschiede in den Bundesländern
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ist im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt und gilt bundesweit, doch die Details zu Betreuungszeiten und vor allem Kita-Kosten, die die Eltern selbst zu tragen haben, unterscheiden sich je nach Bundesland. Manche Länder ermöglichen einen beinahe kostenfreien Kindertageseinrichtungsplatz, andere berücksichtigen das elterliche Einkommen bei den Beiträgen. Der garantierte Betreuungsumfang ist ebenfalls unterschiedlich – von 20 bis 45 Stunden pro Woche, meist auch abhängig von der nachzuweisenden wöchentlichen Arbeitszeit der Eltern.
Informieren Sie sich beim Jugendamt oder der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde über Ihre Möglichkeiten und Konditionen. Und noch ein Hinweis: Für inklusive Kitas gelten oft zusätzliche Voraussetzungen. Ihr Jugendamt berät Sie individuell dazu.
Kitaplatz abgelehnt? Das können Sie tun
Zunächst einmal ist wichtig für Sie zu wissen: Auch nach einer Absage bleibt Ihr Kitaplatz-Anspruch erhalten! Folgendes können Sie tun, um doch noch einen Betreuungsplatz zu bekommen:
- Fordern Sie einen Ablehnungsbescheid an: Nur mit dieser offiziellen Absage können Sie weitere Schritte prüfen oder rechtliche Schritte einleiten.
- Bitten Sie das Jugendamt um Vermittlung: Das Amt unterstützt Sie bei der Suche nach einem zumutbaren Platz.
- Dokumentieren Sie Verdienstausfälle: Wenn Sie wegen fehlender Betreuung nicht arbeiten können, halten Sie dies schriftlich fest – das ist wichtig für eventuelle Ansprüche.
- Prüfen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten: Bleibt die Betreuung dauerhaft unmöglich, können Sie gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht den Klageweg einschlagen. Immer mehr Eltern setzen so ihren Anspruch erfolgreich durch.
Unsere Johanniter-Familienzentren sind für alle Familien offen – ob mit oder ohne Kitaplatz. Hier finden Sie stets ein offenes Ohr, individuelle Beratung und einen Ort für lebendigen Austausch.
Impressionen aus unseren Kitas
Notbetreuung in besonderen Fällen
Manchmal braucht es schnelle Lösungen. In bestimmten Lebenslagen steht Ihnen eine Notbetreuung zu. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie arbeiten in einem systemrelevanten Beruf: Zum Beispiel in der Pflege, bei der Polizei, beim Rettungsdienst oder in der Lebensmittelversorgung.
- Sie sind alleinerziehend und benötigen zwingend Betreuung, um arbeiten zu können.
- Ihr Kind benötigt besondere Förderung. Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf erhalten oft Vorrang bei der Notbetreuung.
So beantragen Sie die Notbetreuung:
- Reichen Sie das passende Formular ein: Die Unterlagen finden Sie meist auf den Webseiten Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Je nach Bundesland gibt es Unterschiede – Ihre Johanniter-Kita berät Sie gern.
- Fügen Sie einen Tätigkeitsnachweis oder eine Arbeitgeberbescheinigung bei: So kann Ihr Bedarf geprüft werden.
- Bei Fragen unterstützt Sie Ihr Johanniter-Kita-Team persönlich und kompetent – wir helfen Ihnen gern beim Antrag.
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