Hausordnung

Hausordnung für Besucher und Patienten des Johanniter-Krankenhauses Treuenbrietzen

Stand 1. Mai 2026

Präambel

Sie befinden sich in einer besonderen Situation und müssen für eine begrenzte Zeit mit Ihnen fremden Menschen auf engem Raum zusammenleben. Wir bitten Sie daher, mit ihrem Verhalten auf die sittlichen und religiösen Empfindungen Ihrer Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Störung der Mitpatienten oder des stationären Ablaufs führen kann.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text das generische Maskulinum. Die Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.


§ 1 Persönlicher Bedarf

Für eigene Kleidung und dem Krankenhaus nicht in Verwahrung gegebenes Eigentum des Patienten und/oder der Begleitperson haften wir nicht. Deshalb sollten Sie als Patient nur Sachen in das Krankenhaus mitbringen, die Sie für Ihren persönlichen Bedarf benötigen, z. B. Toilettenartikel, Hausschuhe, Nachtzeug, Bademantel, ggf. Rasierapparat.
Kleidungsstücke, die Sie selbst mitbringen, reinigen wir im Krankenhaus nicht.

§ 2 Nutzung elektrischer und elektronischer Geräte

Musik-, Fernseh- und andere elektronische Geräte können Sie gerne benutzen. Beim Gebrauch dieser Geräte nehmen Sie bitte jederzeit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten.

§ 3 Ärztliche Anordnungen, Arzneimittel

Befolgen Sie bitte die ärztlichen Anordnungen und halten Sie die Behandlungspläne ein. Informieren Sie unbedingt Ihren Stationsarzt über Medikamente, die nicht von unserem Krankenhaus verordnet wurden. Ärzte und Pflegekräfte sind berechtigt, nicht verordnete, bei Ihnen vorgefundene Arzneimittel zu verwahren.

§ 4 Genuss- und Rauschmittel

Alkohol und Nikotin könnten den Heilungsprozess negativ beeinflussen. Rauchen schadet nicht nur Ihnen selbst, sondern auch ihren Mitpatienten sowie den Besuchern des Krankenhauses. Das Rauchen auf den Stationen und vor den Hauseingangstüren ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Raucherplätze.
Die Einnahme von Rauschmitteln oder rauscherzeugenden Mitteln ist streng untersagt.

§ 5 Visiten

Während der Visitenzeiten halten Sie sich bitte in ihrem Krankenzimmer auf.

§ 6 Besuchszeiten

  • Informieren Sie bitte Ihre Freunde und Angehörigen, die Sie besuchen, über die nachfolgenden Regelungen:
  • Halten Sie bitte die Besuchszeiten ein und nehmen Sie Rücksicht auf das Ruhebedürfnis des Patienten und der Mitpatienten.
  • Nach Beendigung der Besuchszeit verlassen Sie bitte als Besucher das Krankenhausgelände.
  • Kinder unter 6 Jahren sollten den Patienten nicht besuchen.
  • Kinder- und Jugendliche unter 14 Jahren sollten das Krankenhaus nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.
    Die Besuchszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

§ 7 Nachtruhe

Die festgesetzten Zeiten der Nachtruhe, die generell um 22.00 Uhr beginnt und um 6.00 Uhr endet, sind in Ihrem und im Interesse der Mitpatienten einzuhalten.

§ 8 Krankenhausaufenthalt

Als Patient oder Begleitperson halten Sie sich bitte nur in den dafür vorgesehenen Räumen auf.
Im Einvernehmen mit dem zuständigen Arzt dürfen Sie auch gern unsere Park- und Gartenanlagen benutzen. Bitte bewegen Sie sich ausschließlich auf den befestigten und geräumten Wegen.

§ 9 Verlassen des Krankenhausgeländes

Verlassen Sie das Krankenhausgelände auf keinen Fall gegen ärztlichen Rat. Für daraus entstehende Folgen haften wir nicht.

§ 10 Foto-, Film- und Tonaufnahmen (Datenschutz, Persönlichkeits- und Hausrechte)

Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Krankenhaus sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der betroffenen Personen. Das Anfertigen, Veröffentlichen oder Weitergeben von Aufnahmen von Patientinnen und Patienten, Besuchern oder Mitarbeitenden ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Patientenzimmer sowie Behandlungs- und Untersuchungsbereiche. Verstöße werden konsequent verfolgt und können Hausverbot sowie zivil- und strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

§ 11 Sonstige Ordnungsvorschriften

Nicht erlaubt sind:

  • das Mitbringen von Hunden oder andern Haustieren in das Krankenhaus. Eine Ausnahme gilt für Assistenztiere.
  • Glücksspiele um Geld oder Wertsachen
  • die Verteilung von Druckschriften ohne Erlaubnis der Geschäftsführung
  • das Abhalten von Versammlungen
  • jegliche Werbetätigkeit

Gewerkschaftliche Aktivitäten sind hiervon ausgenommen.

§ 12 Anordnungs- und Beschwerderecht

Befolgen Sie bitte die ärztlichen, pflegerischen, therapeutischen und administrativen Anordnungen.
Für Ihre Anregungen und konstruktive Kritik können Sie sich an unsere unabhängige Patientenbeschwerdestelle oder unser Qualitätsmanagement wenden.

§ 13 Besondere Ausnahmesituationen

In besonderen Ausnahmesituationen (z.B. Brandgefahr) richten Sie sich zwingend nach den Anweisungen der Klinikmitarbeiter.

§ 14 Verletzung der Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann, soweit keine unmittelbare Lebensgefahr besteht oder eine bedrohliche Verschlimmerung der Krankheit zu befürchten ist, eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus folgen.
Das Hausrecht gegenüber Patienten, Besuchern sowie Unbefugten liegt bei der Krankenhausleitung bzw. bei den von ihr Beauftragten.

§ 15 Inkrafttreten der Hausordnung

Die Hausordnung tritt am 01.05.2026 in Kraft. Die bisherige Hausordnung ist somit aufgehoben.

Treuenbrietzen, den 19.05.2026