26.11.2021

Rettungssanitäter*innen dürfen jetzt in ärztlicher Delegation impfen

Johanniter begrüßen die Klarstellung des  Sozialministeriums und haben jetzt Zugriff auf weitere Impfkapazitäten

Die Berufsgruppe der Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen darf seit gestern offiziell in ärztlicher Delegation impfen. Das geht aus einem Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 24. November 2021 hervor.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Ministeriums ausdrücklich. Jetzt haben wir die Möglichkeit, auf eine große Gruppe qualifizierten Personals zurückzugreifen und können einen großen Schritt in Richtung Aufbau weiterer Impfkapazitäten zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gehen", sagt Hannes Wendler, Mitglied im Landesvorstand der Johanniter in Niedersachsen und Bremen.

Eine wichtige Entscheidung, gerade auch vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen die Anzahl der Mobilen Impfteams (MIT) aufgestockt werden soll. Denn künftig werden einem MIT 40.000 Einwohner anstatt wie bisher 70.000 Einwohner zur Impfung zugewiesen werden. Die Zahl der möglichen Impfteams soll laut Gesundheitsministerium von 134 auf 200 gesteigert werden. Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) ist derzeit mit rund 25 Teams niedersachsenweit in unterschiedlichen Kommunen beauftragt und unterwegs. Das dafür erforderliche Personal wird durch die Johanniter gesucht, ausgewählt und eingestellt. Noch ist die Bewerberlage ausreichend. Das wird sich voraussichtlich in den kommenden Tagen ändern, wenn weitere MIT gebraucht werden.

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am Mittwoch, 24. November 2021, in einem Schreiben das Impfbefähigte Personal der nichtärztlichen Berufsgruppen für die MIT noch einmal aufgeführt. Aktuell wird darauf hingewiesen, dass neben dem genannten impfbefähigtem Personal die Ärzte ärztliche Leistungen an nichtärztliches Personal nach § 4 der Anlage 24 des BMV-Ä (Delegationsvereinbarung) delegieren dürfen. Die Ärzte entscheiden, ob und an wen die Leistung delegiert wird. Allerdings haben die Ärzte sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden aufgrund der beruflichen Qualifikation oder allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnissen für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet sein müssen. Des Weiteren haben die Ärzte die Mitarbeitenden zur selbständigen Durchführung anzuleiten und regelmäßig zu überwachen. In dieser Vereinbarung ist auch die intramuskuläre Injektion, damit auch Impfungen, vorgesehen.

Somit dürfen jetzt auch Rettungssanitäter*innen, wenn Ärzte dies delegieren und sich die Ärzte von den allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnissen für die Erbringung der delegierten Leistung überzeugt haben, impfen.

Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen verfügen über eine 520-stündige Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Sie unterliegen einer 30-stündigen Fortbildungspflicht pro Jahr. Im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen Rettungssanitäter*innen unter anderem die erforderlichen Kompetenzen im sorgfältigen Umgang mit intravenös verabreichten Medikamenten. Unter Beachtung der etablierten Hygienestandards werden Medikamente appliziert. Darüber hinaus werden die Techniken der Anlage eines intravenösen Zugangs im Rahmen einer Delegation vermittelt. Außerdem wird die intramuskuläre Injektion mittels eines Autoinjektors innerhalb der Ausbildung geschult. Rettungssanitäter*innen, sind ein fester Bestandteil der täglichen Notfallrettung und bilden u. a. das Fundament des Bevölkerungsschutzes "mit der höchsten Ausbildungsstufe". Diese Gruppe stellt einen großen Teil der hauptamtlichen Mitarbeitenden im Rettungsdienst und der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Niedersachsen.

"Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum Einsatz von Injektionstechniken. Diese sind zwar aufgrund des Tätigkeitsfeldes im Rettungsdienst primär auf den intravenösen Zugang konzentriert, ließen sich aber über eine zusätzliche Schulung mit übersichtlichem Aufwand auf den Impfbetrieb ausweiten. Diese Schulung würde somit die Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen zur Durchführung von Impfungen unter ärztlicher Aufsicht befähigen", so Landesarzt Dr. Hans-Peter Reiffen vom Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Die Berufsfachschule für Pflege an der Johanniter-Akademie Niedersachsen/Bremen in Hannover hatte bereits Ende 2020 ein zweistufiges Fortbildungskonzept zur Impfbefähigung entwickelt.

Als impfberechtigte Personen sind zudem u. a. folgende Ausbildungsstände freigegeben: Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Hebammen, Heilerziehungspfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*innen, Pflegeassistent*innen, Rettungsassistent*innen, Notfallsanitäter*innen, medizinische Fachangestellte (MFA), Ärzt*innen in Ausbildung nach dem Physikum und Notfallsanitäter*innen ab dem 2. Lehrjahr.